Mir ist folgendes passiert:
Ich habe das Auto von meinem WG Partner genommen, um schnell eine Freundin meiner Tochter nach Hause zu bringen. Ich fuhr in die Einfahrt der Eltern der besagten Freundin, diese stieg aus und ich wurde in ein Gespräch mit der Mutter verwickelt, blieb im Wagen sitzen.
Nachdem wir uns verabschiedeten, fuhr ich rückwärts und die offen gelassene Tür hinten hinter mir (die ich nicht bemerkt hatte) beschädigte die Hauswand und die Tür ist ebenfalls kaputt.
Meinen WG Partner hatte ich nicht gefragt und der hat sich auch nicht gefreut.
Was nun?
So leid es mir tut, nun ist das ein Fall für die Kfz-Haftpflicht und Kasko-Versicherung deines WG-Partners. Das hat eine Rückstufung zur Folge. Verständlich, dass dein WG Partner das sch… findet.
In der privaten Haftpflicht ist eine sogenannte Benzinklausel drin, die alles ausschließt, was Kfz angeht. Da im Kfz-Bereich die Versicherung fahrzeuggebunden und nicht personengebunden ist, läuft es darauf hinaus, dass die Versicherung deines WG-Partners aufkommt und du ihm die Selbstbeteiligung und den Mehrbeitrag für die Rückstufung zurückzahlen solltest…oder den Schaden aus eigener Tasche übernimmst!
Tut mir leid, dass ich keine besseren Nachrichten habe!
Viele Grüße.M.
Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen
Gruß Airbob
Hallo,
es könnte nur über eine vorhandene Vollkasko reguliert werden, aber dann würde der Versicherungsnehmer in der Schadenfreiheitsklasse steigen, was er sicherlich nicht möchte. Eine andere Versicherung zahlt hier nicht. Der Schaden bleibt also auf dir sitzen wenn er repariert werden soll.
Gruß,
Micha
Hallo
Ich weiss nicht, ob Du in der Schweiz oder in Deutschland wohnst. Da können einige Dinge unterschiedlicher Natur sein. Grundsätzlich gilt aber, dass die Autohaftpflichtversicherung in jedem Fall für den Schaden am Haus aufkommt. Für den Schaden an der Autotüre braucht es eine Vollkaskoversicherung. Eventuell kann ein Teil des Schadens durch Deine Privathaftpflichtversicherung - sofern vorhanden - bezahlt werden, wenn Du den Einschluss „Führen fremder Fahrzeuge“ drin hast. Das bedeutet, dass Dein WG-Partner seinen Bonusverlust in der Haftpflicht zum Beispiel durch Deine Privathaftpflicht kompensieren lassen könnte. Schau in Deiner Privathaftpflichtpolice nach oder frag Deinen Versicherungsberater. Der Schaden am Haus ist auf jeden Fall gedeckt.
Gruss
Hallo,
die Wand zahlt die Autohaftpflicht und die Tür die Vollkasko!!
ganz einfach…
MfG
Hallo,
„…Meinen WG Partner hatte ich nicht gefragt und der hat sich auch nicht gefreut. Was nun?..“
Irgendwie scheint die Frage in der falschen Abteilung…ist eher was für „Lebensbereatung“ oder so…
Mein Tipp: Vllt. lässt du den verursachten Schaden reparieren? Ich finde, das ist das Mindeste, was der WG-Partner erwarten kann.
Vers.-Technisch ist das zweifelsfrei ein Fall für Kfz-Haftpfl. (Mauer) und ggf. - soweit vorhanden - für Vollkasko (Tür selbst).
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Moin,
das ist relativ einfach. Zunächst einmal muss die Kfz-Versicherung des Autos den Schaden bezahlen. Der WG Partner wird dadurch höher gestuft.
Strafrechtlich ist das natürlich Diebstahl und könnte eine ANzeige mit Verfahren nach sich ziehen.
Zum Dritten kann der WG Partner den Schaden als Schadensersatz bei Ihnen geltend machen, sodass er nciht höher gestuft wird, also Reparaturkosten und Wertminderung, weil kein unfallfreies Kfz.
Sorry,aber wer den Schaden hat…
Gruss
Norman
Hallo MeineFrage,
Vollkasko der Kfz-Versicherung, sofern vorhanden. Aber beachten, dass die SF-Klasse nach der Regulierung steigt. Privathaftpflicht kommt nicht in Frage, da geliehene oder in obhut befindliche Sachen nicht versichert sind. Ansosnten selber zahlen. Sorry. Gruss, maxxler71
Hallo und besten Dank für die Anfrage.
Der Schaden an der Hauswand kann leider nur über die Kfz Haftpflicht reguliert werden. Da gibt es keine andere Möglichkeit. Der Kaskoschaden geht nur über eine möglicherweise vorhandene Vollkasko zu regulieren.
Wenn Sie eine Privathaftpflicht haben, greift die hier leider in keinster Weise. Wenn Ihr WG Partner Sie persönlich in Haftung nehmen will, müssen Sie das leider aus eigener Tasche bezahlen.
LG
Stephan Brückner
Wenn Du ein berechtigter Fahrer des PKW warst, dann sollte für den Schaden an der Hauswand die KFZ-Haftpflichtversicherung aufkommen und für den Schaden an dem Fahrzeug die Vollkasko - wenn vorhanden.
Ich bin aber kein Experte in Haftungsfragen. Ich denke aber, deine Privathaftpflicht zahlt das nicht, denn wenn du berechtigter Fahrer warst, dann s.o., sonst hast du dich strafbar gemacht und das mit Vorsatz und bei Vorsatz zahlt keine Versicherung.
Vielleicht gibts ja hier einen Juristen, der das mit Sicherheit weiß. Würde mich auch interessieren.
Hallo, zuerst möchte ich darauf hinweisen, dass die Antwort keine Rechtsberatung darstellt und völlig unverbindlich ist.
Zum Einen ist ein Nehmen des Pkw eines WG Partner einem Diebstahl gleichzustellen. Damit auch noch einen Schaden zu verursachen ist schon besonders …!
Der Schaden wurde durch den Pkw verursacht, somit kommt vorab einmal für den Fremdschaden (Gebäude) die Kfz.-Haftpflicht dafür auf. Auf der kaputten Türe bleibt der Eigentümer des PKW sitzen, außer es würde eine Vollkasko bestehen. Beide Versicherungen des Pkw nehmen am Rabattsystem teil und somit wird der SFR entsprechend höher gestuft.
Für den Eigentümer des Fahrzeuges besteht die Möglichkeit den GESAMTEN SCHADEN (FAHRZEUG und VERSICHERUNGSLEISTUNG FÜR GEBÄUDE) privat, mit sicherlich großem Erfolg, einzuklagen. Viel Spaß beim Abstottern.
Nicht böse sein, das ist meine persönliche Ansicht.Wenn das mein Fahrzeug wäre, würde Dir das Lachen vergehen, denn das ist kein Spaß mehr, sondern hat schon einen kriminellen Touch.
In diesem Sinne schönen Abend. Gruß S