Welche Versicherung müsste zahlen ?

Hallo,
man nehme folgendes an:

02.05. ärztliche Untersuchung und Erstellung eines Gutachtens bzgl. der Prüfung auf Weiterzahlung von Geldern
09.05. Rausschmiss aus einer Rechtschutzversicherung und sofortiger Wechsel in eine neue Rechtschutzversicherung (Laufzeit 5 Jahre)
12.05. Erhalt Weiterzahlungsbescheid
22.05. Widerspruch gegen Bescheid vom 12.05. bzw. des Gutachtens vom 02.05.
23.08. Konsultation eines Anwaltes, um Widerspruch zu begründen.

Welche Rechtschutz müsste für den Anwalt aufkommen, die alte vor dem 09.05. oder die neue ab dem 09.05. ?

Danke
Birgit

Hallo,
man nehme folgendes an:

02.05. ärztliche Untersuchung und Erstellung eines Gutachtens
bzgl. der Prüfung auf Weiterzahlung von Geldern
09.05. Rausschmiss aus einer Rechtschutzversicherung und
sofortiger Wechsel in eine neue Rechtschutzversicherung
(Laufzeit 5 Jahre)
12.05. Erhalt Weiterzahlungsbescheid
22.05. Widerspruch gegen Bescheid vom 12.05. bzw. des
Gutachtens vom 02.05.
23.08. Konsultation eines Anwaltes, um Widerspruch zu
begründen.

Welche Rechtschutz müsste für den Anwalt aufkommen, die alte
vor dem 09.05. oder die neue ab dem 09.05. ?

Wenn doch weitergzahlt wird, warum dann Widerspruch? Egal. Also: eigentlich die zweite, da der Bescheid vom 12.05.2005 den Versicherungsfall darstellen dürfte. Setzt voraus, daß keine Wartezeit vereinbart ist und der Rechtsbereich abgedeckt ist.
Wenn die anfangen zu diskutieren und sagen, es sei vorvertraglich, sollte man die alte RSV mit einschalten: wer durchgehend eine RSV unterhalten hat, muß auch RS bekommen. Sollte man keine Klarheit erlangen, läuft es dann oft so, daß die beiden RSV sich die Kosten teilen.

Ciao, Wotan

02.05. ärztliche Untersuchung und Erstellung eines Gutachtens
bzgl. der Prüfung auf Weiterzahlung von Geldern
09.05. Rausschmiss aus einer Rechtschutzversicherung und
sofortiger Wechsel in eine neue Rechtschutzversicherung
(Laufzeit 5 Jahre)
12.05. Erhalt Weiterzahlungsbescheid
22.05. Widerspruch gegen Bescheid vom 12.05. bzw. des
Gutachtens vom 02.05.
23.08. Konsultation eines Anwaltes, um Widerspruch zu
begründen.

Welche Rechtschutz müsste für den Anwalt aufkommen, die alte
vor dem 09.05. oder die neue ab dem 09.05. ?

Die alte Versicherung, da der Schadensfall am 02.05.05 eingetreten ist, wenn nicht schon früher. Aber: Genau prüfen, ob dieser Bereich überhaupt versichert ist (Wer wäre der Beklagte ? Eine private Versicherung, der Arbeitgeber, die gesetzliche Sozialversicherung, ein privater Schädiger ?).