Person A (versichert bei AA) wird aufgrund einer Krankheit behandelt. Im Rahmen der Ursachenforschung wird auch der Lebenspartner B (versichert bei BB) untersucht. Hinweis: dieser ist topgesund und die Untersuchung soll nur ausschließen, dass die Krankheitsursache hier zu suchen ist.
Welche Versicherung muss für die erweiterte Ursachenforschung (Untersuchung von Person B) aufkommen? AA oder BB? Schließlich dient die Untersuchung von B der Krankheitsheilung von A.
Person A (versichert bei AA) wird aufgrund einer Krankheit
behandelt. Im Rahmen der Ursachenforschung wird auch der
Lebenspartner B (versichert bei BB) untersucht. Hinweis:
dieser ist topgesund und die Untersuchung soll nur
ausschließen, dass die Krankheitsursache hier zu suchen ist.
Welche Versicherung muss für die erweiterte Ursachenforschung
(Untersuchung von Person B) aufkommen? AA oder BB? Schließlich
dient die Untersuchung von B der Krankheitsheilung von A.
KV von B zahlt Untersuchung von B
KV con A zahlt Untersuchung von A
Das gilt außer bei Fertilisation und künstlicher Befruchtung!
KV von B zahlt Untersuchung von B
KV con A zahlt Untersuchung von A
Das gilt außer bei Fertilisation und künstlicher Befruchtung!
Merci! Aber warum soll - nur mal so grundsätzlich gefragt
die KV von B für etwas bezahlen, was zur Heilbehandlung von
A beiträgt?
weil B darauf untersucht wird, ob er etwas hat?
Verdachtsdiagnose - Untersuchung zum Ausschluss!
Das ist eine medizinisch notwendige Heilbehandlung von B!
Machen wir ein Beispiel:
C geht zum AIDS Test, weil er mit D ungeschützen Verkehr hatte??? Wer zahlt??? C! Richtig, setzen, 2+!
Nehmen wir weiter an, dass der Test positiv ist, also negativ für C! Jetzt geht D zum Test, weil er denkt, dass er HIV positiv ist! Wer zahlt die Untersuchung von D? C? oder D? D! Richtig, setzen 1-!
Nehmen wir weiter an D ist auch HIV positiv! Und nehmen wir weiter an, dass D C angesteckt hat! Jetzt lassen sich C und D behandeln!
Wer zahlt die Behandlung von D und wer die von C? Genau - jeweils die Krankenversicherung von C für C und D für D!
Für den Fall, dass die Krankenkasse von C der meinung ist, dass D schuldhaft gehandelt hat und zu Schadenersatz verpflichtet ist, dann wird die krankenkasse von C D persönlich in Regress zu nehmen versuchen! Ob es gelingt, dass mögen die Richter entscheiden - aber die Kasse von D hat damit definitv nichts zu tun!
Für den Fall, dass die Krankenkasse von C der meinung ist,
dass D schuldhaft gehandelt hat und zu Schadenersatz
verpflichtet ist, dann wird die krankenkasse von C D
persönlich in Regress zu nehmen versuchen! Ob es gelingt, dass
mögen die Richter entscheiden - aber die Kasse von D hat damit
definitv nichts zu tun!
Verstanden?
Thorulf Müller
P.S.: Sonst erzähl ich das nochmal mit Pferden!
Ey Thorulf, das war wirklich einer der unterhaltsamsten Beiträge seit langem! Da rück ich glatt eins der schwer zu verdienenden Sternchen auf dem Walk of Insane raus.
Da schliesse ich mich doch an. Unser lieber Thorulf (a.b.a. „Gandalf - der Weise“) ist immer wieder fuer einen Aufreger gut. Dass bringt Pfeffer ins fade Versicherungsbusiness!
Da schliesse ich mich doch an. Unser lieber Thorulf (a.b.a.
„Gandalf - der Weise“) ist immer wieder fuer einen Aufreger
gut. Dass bringt Pfeffer ins fade Versicherungsbusiness!
Heute Morgen auch Mails bekommen - oder musst Du immer erst die EPN`s abwarten und durchblättern.
Habe heute Morgen das MG in Stellung gebracht und auf Dauerfeuer gestellt.