Hallo,
ich würde mich freuen, wenn jemand einen Rat hat.
In einer vermieteten Eigentumswohnung (Hochhaus) ist durch eine gelöste Verfugung im Badezimmer (über der Badewanne) Wasser in die Mauer eingedrungen. Der Mieter hatte dies nicht bemerkt, erst als sich Schimmel bildete.
Auch die Nachbarwohnung ist inzwischen davon betroffen.
Meine Frage: wessen Versicherung muß den Schaden bezahlen? Die der Hausgemeinschaft (heißt glaube ich so), des Vermieters oder die des Mieters?
Und wer darf/muß den Reperaturauftrag vergeben?
Vielen Dank schon mal.
Hallo,
das ist keine so einfache Frage. Grundsätzlich handelt es sich um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. Also in jedem Fall ein Fall für die Gebäudeversicherung, die in diesem Fall auch für die Folgeschäden aufkommen sollte (Bautrocknung,…).
Die Reperatur der Fuge wird hingegen keine Versicherung übernehmen, da die Ursache keine versicherte Gefahr (Feuer, Leitungswasser,…) war. Auf diesen Kosten wird der Vermieter wohl sitzen bleiben. Wenn fremdes Eigentum (z.B. ein Schrank in der Nachbarwohnung) betroffen ist, dann ist dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Mieters, wobei auch die Hausratversicherung des Nachbarn wegen des Leitungswassers denkbar ist (Hausrat = Neuwertversicherung, Haftpflicht= Zeitwert).
Also zusammengefasst würd ich es erstmal der Gebäudeversicherung melden um die Geschichte mit dem Schimmel etc. regulieren zu lassen. Dann mit dem Nachbarn abstimmen über welchen Weg diese Schäden reguliert werden sollen.
Den Reperaturauftrag kann meiner Meinung nach nur der Vermieter geben, der die Reperatur ja auch bezahlen muss, da es sich um eine in der Miete enthaltene Sache handelt (Badewanne).
Grüße
Lars Grimm
Hallo,
In einer vermieteten Eigentumswohnung (Hochhaus) ist durch
eine gelöste Verfugung im Badezimmer (über der Badewanne)
Wasser in die Mauer eingedrungen. Der Mieter hatte dies nicht
bemerkt, erst als sich Schimmel bildete.
Auch die Nachbarwohnung ist inzwischen davon betroffen.
Meine Frage: wessen Versicherung muß den Schaden bezahlen? Die
der Hausgemeinschaft (heißt glaube ich so), des Vermieters
oder die des Mieters?
Also da der Mieter wohl nichts dafür kann und die Wanne wohl kein gemeinsames Eigentum ist, wird´s wohl am Eigentümer der Wohnung hängenbleiben, egal ob er ne Versicherung hat oder nicht.
Und wer darf/muß den Reperaturauftrag vergeben?
Der Eigentümer bzw. dessen Verwalter.
Gruß
Ist es wichtig wie das Wasser eingedrungen ist? In dem Fall ist der Schaden durch das Duschen entstanden.
Ich kenne mich da wirklich nicht aus und dachte die Versicherung bezahlt nur bei Leitungswasserschaden (defektes Rohr etc.).
Was ist mit der Versicherung des Vermieters?
Entschuldigung, ersten war ich zu langsam und zweitens hatte ich falsch verstanden.
Vielen Dank für die Antworten.