Hallo,
sollte in der Gebäudeversicherung des Nachbarn ein Leitungswasserschaden versichert sein, ist diese dafür zuständig. Ansonsten muss die private Haftpflichtversicherung dafür aufkommen bzw. wäre die Möglichkeit die eigene Hausrat-oder Gebäudeversicherung mit einzubinden, Ist im Falle von Beschädigung von Gegenständen sinnvoll, da die Fremdversicherungen erfahrungsgemäß nur den Zeitwert und nicht den Wiederbeschaffungswert erstatten.
Gruss
sollte in der Gebäudeversicherung des Nachbarn ein Leitungswasserschaden versichert sein,
Wie kommst Du denn darauf ?
zuständig. Ansonsten muss die private Haftpflichtversicherung dafür aufkommen
Die tritt auf keinen Fall ein, denn die setzt ein Verschulden voraus, das man kaum nachweisen wird können. Nur wenn das haus- und Grundbesitzerrisiko enthalten ist, ist über die Privathaftplficht eine Deckung gegeben. Bei älteren Policen ist das oft nicht der Fall.
Welche Versicherung reguliert den uns entstandenen Schaden (feuchte Kellerwand und Kellertreppe?
Zu allererst die eigene Gebäudeversicherung ansprechen.
Macht das die Gebäudeversicherung des Nachbarn, oder seine Privathaftpflicht, oder unsere Gebäudeversicherung.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Nachbarn, wenn er eine hat. Auf jeden Fall die eigene Versicherung ansprechen, die soll den Nachbarn dann in Regreß nehmen, wenn das möglich ist.