Welche Versicherung wäre denn dafür zuständig?

Hallo,

mal eine Verständnisfrage - über Licht ins Dunkel würde ich mich freuen:

Angenommen, jemand ist Mieter einer Wohnung und möchte ein Loch in die Wand bohren, um eine Schraube nebst Dübel zum Aufhängen eines Regals anzubringen.

Dieser jemand misst mit einem Leitungssuchgerät - keine Anzeige.

Der jemand bohrt - Funkenregen, alles dunkel.

Notdienst kommt, stemmt die Wand auf - Hauptzuleitung des Hauses getroffen. Muss ausgetauscht werden.

Das betrifft nun den Vermieter, da es ja die Hauptzuleitung ist.

Zahlt so etwas eine Versicherung? Wenn ja, welche - ich tippe auf die Privat-HP der Person, die gebohrt hat, bin mir aber nicht sicher?

Und würde es einen Unterschied machen, ob der jemand selbst gebohrt hat oder ob ein Freund zu Besuch wahr und gebohrt hat? Wäre das dann die HP das Freundes oder würde die z.B. gar nicht zahlen, weil der Freund ja quasi „im Auftrag“ des jemands gebohrt hat?

Vielen Dank!

Viele Grüße
Frank

Hallo,

melde den Schaden Deiner PH. Wenn es der Freund war, dann war es eine Gefälligkeit, oder? Und er hat eine PH? Dann meldet er!

Mal unabhängig von der Zuständigkeit einer Versicherung - schadenersatzpflichtig sind die Beiden!

Und dann wäre die Frage, was die Versicherung dazu sagt und wie der Vertrag gestrickt ist!

Viele Grüße
Thorulf Müller