Welche Versicherung zahlt den Schaden/Verlust?

Hallo, die folgende Schilderung mache ich für meinen Freund.

Am 05.11.2009 hat er sich einen Samsung Laptop gekauft. Dieser wurde ihm am 19.11.2009 aus einem Europcar Leihwagen durch eine eingeschlagene Scheibe gestohlen (es gibt auch einen polizeiliche Anzeige, wo der Laptop mit drauf steht).

Zu diesem Zeitpunkt hatte er eine private Haftpflichtversicherung, seit 22.05.2009 laufend.

Habt ihr eine Ahnung, wer diesen Schaden zahlt und ob das jetzt, nach fast 2 Jahren, auch noch geht?

Vielen Dank schonmal

Lg Kathi

Hallo, welcher Schaden ist gemeint? Die Scheibe oder der gestohlene Laptop. Bei einem modernen Versicherungsvertrag sind auch geliehene und gemietete bewegliche Sachen versichert. Zusätzlich versichert ist auch der Selbstbehalt eines gemieteten Voll- und Teilkaskoversicherten Kraftfahrzeugs. Der Laptop ist eventuell über die Hausratversicherung abgedeckt. Allerdings muß der Tarif Diebstahl aus Kraftfahrzeugen und grobe Fahrlässigkeit mitversichert haben. Regulierung nach 2 Jahren ist arg spät, aber Versuch macht klug. Grüße Matthias

Hallo,

ein Schaden ist unverzüglich anzuzeigen, andernfalls kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern.

Haftpflicht-Versicherung kommt nicht in Frage, die reguliert Schäden die man anderen zufügt, aber keine Schäden die selbst jemand zugefügt werden.

Sieht also eher schlecht aus, außer es bestand für den Laptop eine spezielle Zusatzversicherung als Elektronik-Versicherung.

Gruss Mario

Hallo
der Laptop wird sicher nicht über Europcar versichert sein, die Haftpflicht zahlt nicht für Diebstahl von eigenen Sachen. Dein Freund hat wohl Pech gehabt. Wie kann man nur wertvolle Sachen sichtbar im Fahrzeug zu präsentieren.
mfg febud

Hallo

das zahlt dir keine Versicherung, weil einen Laptop im Auto liegen zulassen grob fahrlässig ist.

Hi Kathi,

Laptop´s etc. welche auß KFZ´s gestohlen werden sind nicht versichert, weshalb mann Laptops etc. nicht im KFZ liegen lassen sollte!!

Grüße

Thorsten

Hallo,
unabhängig von der Frage Verjährung oder nicht (eher nicht verjährt, weiss ich aber gerade nicht auswendig), nutzt die Privathaftpflicht nichts. Diese ist für den Schaden zuständig, der Dritten entsteht.

„Helfen“ würde eine Hausratversicherung, die den Einschluß „Entwendung aus PKW“ hat oder evtl. auch eine separate Elektronikversicherung für das Notebook,
viele Grüße
Andreas

Eine Haftpflichtversicherung zahlt keinen Diebstahl.
Eine PKW Teilkasko nur PKW_Typische Gegenstände.
Eine Hausratversicherung zahlt nur normalen Hausrat im Auto (noch nicht einmal jede Gesellschaft)
Nur wenn vorhanden eine Elektronikversicherung hätte aufkommen können.
vg

Hallo, kurze Antwort.
Da ich mich mit dem Versicherungsrecht nicht auskenne, kann ich das nicht beantworten.
Am besten mal einen Versicherungsvertreter des Vertrauens zum Thema fragen.

Also als erstes lag der Laptop nicht offensichtlich da, sondern unter 2 Jacken und er war nur ca. 37 Minuten vom Auto entfernt… aber nimmt man denn z.B., wenn man am Rastplatz mal auf Toilette muss, immer seinen Laptop mit? Minuten können ja manchmal entscheidend sein…

Er hatte eine Versicherung für den Laptop, nur die hat auch nicht gezahlt, aus einem ziemlich komischen Grund…hat sich leider auch quergestellt und Hausrat hat er zu dem Zeitpunkt nicht gehabt!

Würde es über meine Hausrat-Versicherung gehen (wenn meine es mit drin stehen hat), auch wenn wir zu dem Zeitpunkt noch nicht zusammen waren?

Danke

Hallo Kathi,

diesen Schaden zahlt wohl niemand.
Deine Haftpflichtversicherung nicht, weil es sich hier um einen Eigenschaden und nicht um einen Fremdschaden handelt. Die Haftpflicht tritt dann in Kraft, wenn Du einem Anderen einen Schaden zugefügt hast. Das ist hier nicht der Fall.
Die Teilkasko des Autos beinhaltet zwar auch Diebstahl, jedoch nur für Dinge, die zum Auto gehören.
(Eingebautes Radio u.s.w.)
Das ist hier nicht der Fall.
Eine Hausratversicherung könnte den Schaden decken,
möglicherweise decken, je nach Tarif.
Was hier funktionieren würde, wäre eine nur Elektronikversicherung. ( Allgefahrendeckung )
Viele Grüße
Julius Jordan

nach 2 jahren bestimmt nicht mehr

Hallo Kathi!
Schäden sind sofort zu melden !!
Die Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden die dein Freund an „Dritten“ (Personen- oder Sachschäden) anstellt. Dinge die in seinem Eigentum stehen sind nicht versichert.
Bei Leihwagen sind die Sachen des Mieters nicht versichert. Wenn das Fahrzeug aber einen erkennbaren Mangel aufweist - z.B. Bremsen, … und es dadurch zu einen unverschuldeten Unfall kommt, haftet der Vermieter für die Schäden.
Wenn der LapTop sichtbar im Fahrzeug liegt wäre dieser sowieso nicht versichert.

Also kurz gesagt - der Schaden wird nicht ersetzt.
LG Gerhard

Hallo
schau doch mal in die Unertlagen des Autovermieteres.
Deiner Haftplicht brauchst du es woll nach dieser Zeit nicht mehr melden
.Fristen usw.
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com

Nein, geht nicht

nach zwei jahren - ich denke eher nicht

gruß
http://www.der-banker.de