Liebe/-r Experte/-in,
mein Sohn hat an unserer Whirlpoolbadewanne die Beleuchtung angemacht, ohne das Wasser in der Wanne war. Der Rand um die Leuchte ist verschmort und es tropft jetzt beim befüllen der Wanne unter derselbigen! Eigentlich hätte die Leuchte garnicht angehen dürfen, glaube ich zumindestens? Garantie besteht nicht mehr, wir haben das Haus gerade gekauft. Es wurde vor 10 Jahren gebaut!
Welche Versicherung zahlt diesen Schaden evtl.?
aus der eigenen Haushaltsversicherung besteht hierzu kein Versicherungsschutz.
Da auch keine Garantien mehr vorhanden sind, werden Sie den Schaden selbst tragen müssen.
Anders schaut´s aus, wenn Wasser austritt und das Gebäude dadurch beschädigt wird - dies wäre als Folgeschaden zu bezeichnen und versichert. Die verschmorte Lampe jedoch in keinem Falle!
wenn das ihre eigene wanne ist und nicht gemietet, dann ist das ein eigenschaden und dafür zahlt keine versicherung. wäre sie gemietet, dann würde ihre haftpflichtversicherung zahlen. ein brand ist es ja auch nicht gewesen, also zahlt auch nicht die feuer-gebäudeversicherung.
Hallo Dread33,
wenn der Sohn noch bei Ihnen mietfrei wohnt, ist das ein Eigenschaden, der nicht versichert ist. Anders wäre es, wenn Ihr Sohn eine eigene Wohnung hat, dann wäre er für den Schaden u.U. haftbar.
Wenn der Vorbesitzer an der Elektrik rumgebastelt hat, könnte man auch noch eine Haftung herleiten…wenn natürlicher Verschleiß vorliegt, wird es wohl auch keinen Schuldigen geben und somit auch keine Schadenregulierung vom Versicherer.
Eigene Gegenstände sind in einer Versicherung normalerweise nicht eingeschlossen, also bleibt nur der Schaden an fremdem Eigentum. Hierbei greift die private Haftpflichtversicherung.
Eine Haftpfl. würde dann zahlen, wenn ihr Sohn das Missgeschick bei einem Dritten also sprich Nachbarn verursacht hätte.
Es würde „unter Umständen“ dort aber auch in Betracht gezogen werden können, dass wie sie selber ja schreiben, das Licht gar nicht hätte angehen dürfen…
Trotzdem gilt wohl, dass für ihren Schaden jetzt …eben ihre Frage…niemand aufkommen wird.
Hallo,
leider haben in keinster Art die Möglichkeit hier eine
Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Denn Eigenschäden sind in der Haftpflichtversicherung
nicht versichert, es sei denn Ihr Sohn lebt in einem
eigenen Haushalt und war bei Ihnen zu Besuch, dann
wäre der Schaden versichert.
Aber diese Info habe ich nicht.
Es gibt zwar spezielle Allgefahren Deckungen im
gewerblichen Bereich, aber die kommen hier wohl eher
nicht zum tragen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen,
lieben Gruß Jürgen
es ist ein Eigenschaden und damit zahlt keine Versicherung. Hätte ein fremdes Kind das getan, würde die Haftplfichtversicherung der Eltern diesen Schaden bezahlen - unter der Voraussetzung, dass die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.
Die Frage wäre nun, ob man den Hersteller aufgrund verdeckter Mängel haftbar machen kann.
habt Ihr SENGSCHÄDEN in der Hausrat mit abgesichert, dann ggf. NUR darüber, allerdings kommt es dann auch auf den genauen Wortlaut der Sengschädenabsicherung an!
Tut mir Leid Ihnen das mitzuteilen, aber das ist ein klassischer Eigenschaden den Ihnen keine Versicherung bezahlt, auch können Sie Ihren Sohn nicht haftbar machen, ich nehme an er wohnt bei Ihnen im Haushalt? Man spricht dann von einer Kasse und man kann sich nicht selber haftbar machen…
…wie und was spielt dabei überhaupt keine Rolle
Das Einzige was Sie mit der Garantie ansprachen, hätte Ihnen vielleicht weiterhelfen können.
In der Hausratvers. ist Beispielsweise Feuer versichert. Feuer ist Brand, Blitzschlag und Explosion. Feuer muss eine helle Lichterscheinung mit Wärme- u. Rauchentwicklung sein, mit anderen Worten es muss richtig brennen! Auch ist der Brandherd (Lampe/ Kerze o. Herd) nie mitversichert, denn die sollen ja auch brennen.
Nein, leider keine Chance einen Versicherer in die Pflicht zu nehmen. sorry
Hier wird wohl weder Hausrat noch Gebäudeversicherung zahlen. Hier ist einfach durch Fehlbedienung / Störung etwas kaputtgegangen. Aber vieleicht hast Du auch einen ALL-Risk Police.
Hallo. Badewannen ,Wirlpool gehören nicht zum Hausrat, sondern zum Gebäute da Sie in der Regel damit fest verbunden sind. Den Wasserschaden könnten Sie über die Gebäuteversicherung LW für Leitungswasser abrechnen lassen. Darunter fallen dann auch alle Nebenkosten die dadurch entstehen.Falls Sie die Versicherung haben, fragen Sie bei ihrer Versicherung nach ob ein Gutachter benötigt wird, hier kommt es meist auf die Höhe des Schadens an. Falls geringer Schaden Fotos machen den aufwand beziffern Rechnungen dazugeben und an die Versicherung schicken.