Hallo Leute
Habe mal eine Frage an Euch
Welche Versicherung zahlt wenn die Eigene Tochter 3 Jahre einen
Schaden in der Wohnung Verursacht.
Eine Blumenvase auf dem PC gestellt dabei die ist die Vase umgefallen.
Hat nicht auf Mama gehört die sagte Bitte stell die Vase auf dem Tisch.
Aufsichtspflicht nicht verletzt.
Welche Zahlt die Hausrat oder die Haftpflicht.
Gruß Martin
Hallo!
Habe mal eine Frage an Euch
Welche Versicherung zahlt wenn die Eigene Tochter 3 Jahre
einen
Schaden in der Wohnung Verursacht.
Die Hafppflichtversicherung zahlt zum einen normalerweise nicht für Schäden, die von Haushaltsangehörigen verursacht worden sind, zum anderen kann sie nur einen Schaden ersetzen, wenn eine Ersatzpflicht besteht. Ein dreijähriges Kind kann sich aber nicht Schadensersatzpflichtig machen. Das können höchstens die Eltern, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, die Fragen aber hier gerade an…also: Die Hafptlichtversicherung ist meiner Meinung nach der falsche Ansprechpartner.
Die Hausratversicherung versichert gemeinhin Schäden wie Brand, Einbruch, Diebstahl und so weiter. Auch hier würde ich keinen Versicherungsfall für die Hausratversicherung erkennen. Um es genau zu wissen, schaut man aber am besten in die eigenen Versicherungsbedingungen. Ich würde aber vom Gefühl her sagen: Auch die Hausrat wird den Schaden nicht übernehmen, zumal der vorliegende Schaden ja auch ein typischer Hafptlichtschaden ist, die Haftplcihtversicherung aber aus den genannten Gründen nicht in Frage kommt.
Meine Vermutung also: Es zahlt keine Versicherung.
Gruß,
Florian.
Hallo Martin,
das wird keine Versicherung ersetzen.
Die Hausratversicherung zahlt nur bei Leitungswasserschäden. Hier stammt das Wasser aber aus der Vase und nicht aus der Leitung.
Eine Haftpflicht übernimmt nur Schäden, die nicht-haushaltsangehörigen Personen zugefügt wurden.
Selbst wenn in Eurer Versicherung Schaden durch deliktunfähige Kinder mitversichert wären, bleibt es ein Eigenschaden.
Wohngebäude kommt eh nicht in Frage.
Also Schaden selber bezahlen und das nächste Mal nicht nur sagen, sondern aktiv handeln, wenn Einrichtungsgegenstände in Gefahr sind.
Gruß
Jürgen
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