Welche versicherung zahlt? wenn überhaupt?

hallo zusammen,
ich habe eine frage zu einem schaden an meinem fahrzeug der durch meine 8 jährige tochter verursacht wurde.
ich stand vor dem wagen und war dort am arbeiten während meine tochter im wagen saß. sie wollte die fenster hochfahren und hat dafür ungefragt, den schlüssel umgedreht um die zündung zu aktivieren. leider hat sie zu weit gedreht. nun konnte ich gerade noch zur seite springen, die gartenmauer allerdings nicht. sie saß auf dem beifahrersitzt und hatte nur um strom zu bekommen den schlüssel gedreht. bisher hat sie sowas noch nie gemacht und jetzt sicher auch nie wieder. ich frage mich nun… zahlt das irgendeine versicherung?? welche wäre für sowas zuständig? die haftpflicht? und wenn, würde sie denn überhaupt zahlen???
ich danke im voraus und hoffe bald eine antwort zu bekommen

lg holly

Hallo holly golightly,

ich gehe zunächst einmal davon aus, dass neben dem Kfz auch die Gartenmauer Dir gehört.
Es fallen dann nämlich sowohl Kfz- als auch Privat-Haftpflicht als mögliche Erstatter aus, denn unter diesen Annahmen handelt es sich um sog. Eigenschäden.

Lediglich der Schaden am Kfz selbst, könnte über die Vollkasko gedeckt sein. Als großes Fragezeichen entpuppt sich dabei möglicherweise, ob in Deiner Versicherung (so denn eine VK überhaupt existiert) „grobe Fahrlässigkeit“ mitversichert ist. Ansonsten könnte die Versicherung den Fall als ein solches Fehlverhalten auslegen.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

…die entscheidende Frage hierzu ist:

Ist es wirklich dein Auto? Also wer steht in den Papieren?

Sollte also, das Auto nicht deins sein, also vielleicht auf deinen Vater oder deine Mutter etc. zugelassen sein, kann die private Haftpflichtversicherung eintreten, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast…

richtig, auto und gartenmauer gehören mir. der wagen ist auf mich zugelassen und ob ich die aufsichtspflicht verletzt habe oder nicht… hmmm schwer zu sagen… vermutlich hätte ich mir meine tochter auf den rücken schnallen müssen um das zu verhindern.
sowas ist doch schon irgendwie schwammig. ich war dabei also ist es meiner meinung nach schon ok den schlüssel stecken zu lassen wenn man das auto saubermacht… letztlich war für mich nicht abzusehen, dass sie den schlüssel drehen würde, zumal sie sowas zuvor noch nichteinmal ansatzweise versucht hat. mir ist schon bewusst, dass jetzt jeder sagen könnte… nieeeeemals schlüssel stecken lassen wenn kinder in der nähe sind… hab ich aber! und muß jetzt vermutlich aus eigener tasche dafür zahlen. dumm gelaufen… eigentlich!!

Hallo,

ich verstehe das Lamento nicht… vor Deinem Auto hätte auch die 3jährige Nachbarstochter stehen können, dann wäre die jetzt tot. Das hätte zwar die K-Haftpflicht bezahlt - wie schön - aber die Verhältnismäßgkeit in Deinen Gedankengängen finde ich nun wieder etwas schwammig…

Grüße, M

mich zugelassen und ob ich die aufsichtspflicht verletzt habe
oder nicht… hmmm schwer zu sagen… vermutlich hätte ich

Du draußen, Tochter drinnen auf dem Beifahrersitz, Schlüssel stecken gelassen. Das ist keine Verletzung der Aufsichtspflicht, das ist grobe Fahrlässigkeit. Da könntest Du sogar mit der eigenen Vollkasko Probleme bekommen.

sowas ist doch schon irgendwie schwammig. ich war dabei also
ist es meiner meinung nach schon ok den schlüssel stecken zu
lassen wenn man das auto saubermacht…

Aber nicht, wenn ein Kind im Auto ist. Mit dieser Sichtweise bist Du ziemlich allein. Sei froh, das kein Dritter zu Schaden gekommen ist.