Hallo
Hab mal eine Frage und zwar wohnen wir in einem Miethaus wo das Wohnzimmer mit Parkett ausgelegt ist.
Jetzt bleiben ja gewisse Schäden nicht aus wenn man 2 Kleinkinder hat nicht aus.
Jetzt sind das allerdings nicht nur Kratzer sondern teilweise tiefe Risse. Nun meine Frage: Von Bekannten hab ich gehört die Haftpflicht kommt dafür nicht auf weil WIR ja da wohnen und der Parkett ja in dem Sinne nicht anderen gehört.
Wer haftet für den Schaden?
Gruß
Ulli
Hallo Ulrike,
normalerweise sieht es so aus, dass die Haftpflichtversicherung nicht für gemietete, geliehene und gepachtete Dinge leistet.
Demnach wäre der Tatbestand der Nichtversicherung möglicherweise gegeben.
Da du aber eine Privathaftpflichtversicherung hast, gelten, nachzulesen in den Deckungserweiterungen für die PHV IV., erweiterte Bedingungen.
Diese Erweiterung besagt, dass Mietsachschäden mitversichert sind. Aber wiederum nur dann, wenn sich die Haftpflichtansprüche nicht auf
a) Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung
b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten
c) Glasschäden, soweit der Versicherungsnehmer sich hierfür extra versichern kann
beziehen.
Ein weiterer Ausschluss wäre das Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer.
Diese Ausschlüsse hat der Versicherer trotz des vorherigen Einschlusses deshalb wiederum aus dem Versicherungsschutz rausgenommen, um hier eine „Sanierung“ auf Kosten des Versicherers zu vermeiden.
Wenn ihr also Schäden in einer bestimmten Laufzeit angerichtet habt und jetzt bspw. vom Vermieter gebeten wurdet, das Parkett zu erneuern, dann haben eure Verwandten ( Bekannten?) recht, denn dies ist tatsächlich trotz des Einschlusses nicht mitversichert.
Gruß
Marco