Welche Versicherungen als Häuslebauer?

Moin moin!

…lasse derzeit ein Haus bauen, bei dem das Eigentum in Kürze auf mich übergehen wird.
Welche Versicherungen sind sinnvoll / unerlässlich - welche sind eher weniger wichtig und kein unbedinges Muss?

Fuer Tipps (auch zu Anbietern der jeweiligen Versicherungen) bedanke ich mich im voraus,

Gruss,

Martin

  1. Haftpflichtversicherung (wenn einem Passanten ein Ziegel auf den Kopf fällt; bei Glatteis ausrutscht!). Absolut wichtig!
  2. Brandversicherung (gleitenden Neuwert) - auch wegen der Finanzierung notwendig.
  3. Sturm, Elementarschaden; ggf. inklusive Leitungswasser (Wasserohrbruch). Mir sind schon Dachplatten, auch bei einem Neubau, davongeflogen.
  4. wegen der Baumängel könnte eine Rechtsschutzversicherung notwendig sein (bei einem Neubau habe ich davon Gebrauch gemacht; bei Altbau weniger interessant).
  5. Bei Heizöl könnte eine Wasserschadensversicherung nützlich sein. Ich verzichte bislang darauf, da die Prämien nicht gerade billig sind.

ggf. Hausratversicherung aufstocken, wenn das Zeugs, das man besitzt, einen gewissen Wert hat.

Es gibt viele Portale, bei denen Preisvergleiche möglich sind. Schau am Besten bei google rein. Stichwort: versicherung+portal

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Thema Rechtschutz
Hi,

  1. wegen der Baumängel könnte eine Rechtsschutzversicherung
    notwendig sein (bei einem Neubau habe ich davon Gebrauch
    gemacht; bei Altbau weniger interessant).

Sie wäre da zwar wünschenswert, nur leider wird keine angeboten.
In den Policen der Rechtsschutzversicherer ist Immobilienrecht immer ausgeschlossen…:frowning:
Oder hast Du einen Versicherer gefunden, der dieses Risiko versichert hat?

Gruß Stefan

D A N K E fuer die Antworten!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es kommt darauf an, um was es geht. Wenn der Krieg mit dem Bauträger ansteht, dann kommt es durchaus vor, daß die Rechtsschutzversicherung bezahlt. Bei mir war dies zweimal gegeben. Einmal, Pfusch eines Schreiners (nachträglicher Einbau = Vertragsrechtsschutz)und einmal Schadenersatzklage gegen den Bauträger („eingebaute“ Wasserschäden). In beiden Fällen haben wir den Prozeß gewonnen. Apart war übrigens das Gutachten. Der hat als Absicherung seiner Leistung reingeschrieben „Für die vollständige Ermittlung der Mängel wird nicht garantiert…“ - über 100 Mängel hat er gefunden!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]