Welche Versicherungen für Kinderfreizeit?

Hallo!

Angenommen, jemand hat vor, eine Wochenendfreizeit mit ungefähr 30 Kindern zu leiten. Zunächst einmalig, später evtl. regelmäßig. Um die Kosten zu decken, soll pro Teilnehmer ein bestimmter Betrag von den Eltern eingesammelt werden. Die Unterbringung wird selbst organisiert, ohne Träger.

Selbstverständlich ist sich der Leiter bewusst, dass er und seine Mitarbeiter die Aufsichtspflicht über die Kinder haben. Der Leiter hat eine private Haftpflichtversicherung.

Trotz aller Vorsicht ist es bei so vielen Kindern vielleicht nicht ganz auszuschließen, dass eine versehentliche Aufsichtspflichtverletzung vorkommen könnte.

Ist es empfehlenswert, für solche Fälle eine gesonderte Haftpflichtversicherung abzuschließen?

Und eine Unfallversicherung?

Und sonst noch was?

Grüße

Andreas

Hallo,

Hallo!

Angenommen, jemand hat vor, eine Wochenendfreizeit mit
ungefähr 30 Kindern zu leiten. Zunächst einmalig, später evtl.
regelmäßig. Um die Kosten zu decken, soll pro Teilnehmer ein
bestimmter Betrag von den Eltern eingesammelt werden. Die
Unterbringung wird selbst organisiert, ohne Träger.

In welcher Eigenschaft ist derjenige tätig ?
Welche Ausbildung im Umgang mit Kindern liegt vor ?
Handelt es sich um einen Verein ?
Wie alt sind diese Kinder ?
Handelt es sich hier um eine gewerbliche Tätigkeit ?

Auch wäre noch zu klären ob hier sogar das Jugendamt zustimmen muss.

Bitte erst obige Fragen beantworten.

Gruß Merger

Hallo!

In welcher Eigenschaft ist derjenige tätig ?

Was meinst du mit „Eigenschaft“? Er ist unabhängig und selbsständig.

Welche Ausbildung im Umgang mit Kindern liegt vor ?

Bis jetzt keine, aber es ist noch Zeit, das nachzuholen. Welche ist zu empfehlen?

Handelt es sich um einen Verein ?

Nein. Der Leiter wäre ohne weiteres in der Lage, einen Verein zu gründen, hält das aber bis jetzt nicht für nötig.

Wie alt sind diese Kinder ?

Voraussichtlich 8 bis 14, steht aber noch nicht genau fest.

Handelt es sich hier um eine gewerbliche Tätigkeit ?

Nein.

Auch wäre noch zu klären ob hier sogar das Jugendamt zustimmen muss.

Der Leiter wird mit dem Jugendamt sprechen. Muss er dabei irgend etwas beachten?

Grüße

Andreas

Hallo,

auf Grund dieser Informationen ist keine spezielle Haftpflichtversicherung für Kinderausflüge möglich.

Gruß Merger

Hallo!

Aufgrund der Antwort auf welche Frage ist sie nicht möglich?

Unter welchen Bedingungen wäre sie möglich?

Wenn sie nicht möglich ist, heißt das, die Privathaftpflicht genügt?

Grüße

Andreas

Hallo,

Hallo!

Aufgrund der Antwort auf welche Frage ist sie nicht möglich?

bezüglich aller Antworten!

Wenn sie nicht möglich ist, heißt das, die Privathaftpflicht
genügt?

nein - die PHV greift nicht, da für diese Tätigkeit ein Beitrag verlangt wird.

Grüße

Andreas

Gruß Merger

Hallo!

Was willst du damit sagen? Soll er etwa völlig unversichert an die Sache rangehen?

Er könnte, wenn nötig:

  1. Als Geschäftsführer oder Vereinsvorstand tätig werden.
  2. Eine Ausbildung machen. Wenn ja, welche?
  3. Einen Verein gründen.
  4. Das Alter der Kinder auf 8 und 14 Jahre festlegen.
  5. Ein Gewerbe anmelden.
  6. Zustimmung des Jugendamtes vorlegen.

Wäre das alles zwingend erforderlich, und wenn ja, genügt das, um Versicherungen abschließen zu können? Welche Versicherungen sind zu empfehlen?

Grüße

Andreas

Hallo,

man könnte z.B. einen gemeinnützigen Verein gründen und
dann eine Vereinshaftpflichtversicherung abschließen.

Außerdem wäre dann auch eine Gruppen-Unfallversicherung möglich.

Inwieweit dann eine Zustimmung des Jugendamtes erforderlich ist,
entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß Merger

Hallo!

Vielen Dank. Das hilft mir weiter.

Grüße

Andreas

Hallo,

In welcher Eigenschaft ist derjenige tätig ?

Was meinst du mit „Eigenschaft“? Er ist unabhängig und
selbsständig.

Hat er ein Gewerbe? Dann könnte er „Beaufsichtigung von Kinderfreizeiten“ eintragen lassen. Er hat ja wahrscheinlich eine gewerbliche Haftpflichtversicherung.

Er könnte auch mit seiner Versicherungsgesellschaft versuchen, eine Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung abzuschließen, so wie man das auch für andere Veranstaltungen macht.

Es geht ja darum, dass „derjenige“ sich erst einmal gegen eventuelle Haftungsrisiken absichert.

Eine Unfallversicherung für die Kinder ist nicht nötig. Die sollten die Eltern für ihre Kinder sowieso haben. Wird aber von Kinderbetreuungsorganisationen oft gemacht.

Cheers, Felix

Hallo,

In welcher Eigenschaft ist derjenige tätig ?

Was meinst du mit „Eigenschaft“? Er ist unabhängig und
selbsständig.

Hat er ein Gewerbe? Dann könnte er „Beaufsichtigung von
Kinderfreizeiten“ eintragen lassen. Er hat ja wahrscheinlich
eine gewerbliche Haftpflichtversicherung.

Welche Art von einer Betriebshaftpflichtversicherung soll denn dies einschließen. Bitte um Info.

Gruß Merger

Die gleiche, die ein privater Kindergarten /-hort auch abschließen würde.

Cheers, Felix

Die gleiche, die ein privater Kindergarten /-hort auch
abschließen würde.

Tolle Antwort - nur würde mich einmal interessieren, welcher Versicherer, diese Ergänzung in eine Betriebshaftpflichtversicherung einschließt, ohne dass das notwendige Fachpersonal vorhanden ist.

Gruß Merger

Die gleiche, die ein privater Kindergarten /-hort auch
abschließen würde.

Tolle Antwort

Danke

  • nur würde mich einmal interessieren, welcher
    Versicherer, diese Ergänzung in eine
    Betriebshaftpflichtversicherung einschließt, ohne dass das
    notwendige Fachpersonal vorhanden ist.

Nach meiner Erfahrung - sowohl als Betreiber solcher Einrichtungen, als auch als Versicherunsgvermittler - welcher Versicherer würde das nicht tun?

Cheers, Felix

Hallo Felix W.

aus diesem Text kann ich erkennen, dass Sie mir wohl einer Antwort schuldig bleiben.

Also vermutlich selbst keinen Versicherer kennen, der dies in einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließen würde.

Mir selbst ist kein Versicherer bekannt, der unter diesen Umständen den benötigten Versicherungsschutz anbieten würde.

Gruß Merger