Welche Vertragsart?

Hallo ihr Lieben,
ich habe folgendes Problem mit meiner Hausarbeit und brauche dringend Hilfe:

Ein 8 jähriges Mädchen bekommt von ihrer Oma Geld für die Kirmes zum Karussellfahren geschenkt und fährt da mit einem Karussell, das erst für größere Kinder zugelassen ist. Dabei kommt es zu einem Unfall. Zu prüfen ist die Rechtssituation zwischen dem Mädchen, der Oma und dem Karussellbetreiber. Ich bin grad bei dem Vertrag zwischen dem Mädchen und dem Karusselltyp. Was würdet ihr für eine Vertragsart vermuten? Und meiner Meinung nach sind sowohl Angebot als auch Annahme in diesem Vertrag rechtswidrig. Was hätte das für Auswirkungen? Ooooooder ist die Annahme von der Kleinen wirksam, weil die Oma ihr das Geld mit der Verfügungsbeschränkung gegeben hat und somit die Erlaubnis zum generellen Karussellfahren?

Würd mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte Vielen Dank!

hallo,

Der kaufvertrag ( Ticketverkauf) ist unwirksam, weil das Mädchen erst 8 Jahre ist.
Ab 14 Jahren ist das Kind beschränkt geschäftsfähig.
Dem Mädchen hätte ohne Aufsichtsperson oder Elternteil kein Ticket ausgehändigt / verkauft werden dürfen.

Also es handelt sich hier bei einem Kaufvertrag, der unwirksam ist, weil das Alter des Mädchen zweifelhaft ist.

Liebe Grüsse

Hey,

das Mädchen ist nach §106 mit 8 bereits beschränkt geschäftsfähig und ich glaub auch nicht dass es sich um einen Kaufvertrag handelt, weil kein Eigentumsübergang stattfindet, sondern eher eine Dienstleistung gekauft wird. also nen Werk- oder Dienstvertrag…aber ich weiß es wie gesagt leider nicht =/ Und das angebot ist unwirksam weil die Kleine zu klein für das Karussell ist, aber die Annahme, die eigentlich auch unwirksam ist, könnte nach §110 durch die Verfügungsbeschränkung wirksam werden? Vielen dank für deine antwort! Liebe Grüße

Das Maedchen ist beschraenkt geschaeftsfaehig ab 7 Jahre und arf ueber ihr Taschengeld frei verfuegen. Anders waere es, wenn sie sich ein Fahrrad fuer 1000 EUR haette kaufen wollen.
Die Beziehungen zur Oma sind m.E mit der Schenkung des Geldes erledigt.
War das Maedchen zu jung oder zu klein fuers Karrussell? Hat der Betreiber da eine Pflicht verletzt, z.B. ein Metermass mit Groessenanzeige wurde nicht benutzt/existierte gar nicht? Ist es zu dem Unfall gekommen, weil das Maedchen zu klein war? Oder hatte der Unfall andere Ursachen?

Viel Spass beim Pruefen.
Anja

Pardon mal, aber wie kann zwischen einem 8jährigen Mädchen und dem Karusselltyp eine Rechtssituation entstehen?
Das 8jährige Mädchen ist hier völlig draussen!
Und somit ist die Rechtssituation völlig klar!
Leider konnte ich erst heute antworten - Gruß Ernst

Also ein 8 jähriges Mädchen ist zwar rechtsfähig aber nur beschränkt Geschäftsfähig. Da eine Karusellfahrt ca. 2 Euro kostet kann man davon ausgehen, das dies mit dem Mittel des Taschengeldes erwirtschaftet wurde. Eine Prüfung der Oma ist somit unnötig. Ich würde einen Dienstleistungsvertrag aufgrund der Leistung des Karusellbetreibers. Warum soll das Angebot rechtswidrig sein? Da die Oma das Geld zur Verfgüng gestellt hat liegt somit eine freie Verwendung ,ausser für verbotenes, vor. Interessant wäre es über die Beförderbestimmungen des Karusellbetreibers nachzudenken. Auch könnte ein Verstoß gegen die Sicherungspflicht des Karusellbetreibers vorliegen oder eine Fahrlässig, egal ob grob oder leicht, des Mädchens. Mit diesen wenigen Angaben kann man den Fall weder formell noch materiell prüfen.

so, bin jetzt auf Dienstreise, viel Spass bei der Lösung :smile:

Tut mir leid, eine wirklich interessante Rechtsfrage, die ich aber zu beantworten ich nicht in der Lage bin.
Auf jeden Fall trifft die Oma eine gewisse Mitschuld, sie genügte wohl kaum ihrer Aufsichtspflicht, als sie eine Achtjährige allein auf der Kirmes 'rumturnen ließ. Auf jeden Fall haftet aber - zivil- & strafrechtlich - der Karussellbetreiber, der natürlich hätte verhindern müssen, daß ein zu kleines Kind sein Karussell benutz.
Lie Grüße
vom
ollen
uli