Welche Voraussetzungen für Umschulung?

Hallo!

Also mich würde interessieren, welche Voraussetzungen ich erfüllen
muß, um vom Arbeitsamt eine Umschulung bezahlt zu bekommen? Meine
Situation sieht so aus: Ich habe eine Ausbildung zur
Schauwerbegestalterin abgeschlossen und danach ein Jahr gearbeitet,
bis ich im April 03 gekündigt wurde. Leider sieht es in meiner Region
(Ostfriesland) in diesem Bereich sehr mager aus, die wirtschaftliche
Lage verschlechtert meine Chancen noch mehr, hier eine Stelle zu
finden. Ich habe mich auch bundeweit beworben, aber wer sich mal die
Mühe macht auf der Seite des Arbeitsamtes nach offenen Stellen zu
suchen, wird mal gerade 50-60 finden. Bundesweit!!! Da ist natürlich
auch klar, daß ein Personalchef nur unwahrscheinlich jemanden
einladen wird, der aus mehrern hundert km Entfernung kommt, wenn er
aus 20-30 Bewerbern vor Ort aussuchen kann. Nun habe ich schon
zwischenzeitlich ein Nebengewebe angemeldet um mich evtl. selbständig
zu machen. Ich habe sämtliche in Frage kommenden Firmen im Umkreis
von ca 50 km angesprochen, aber niemand hat das Geld, eine
Schauwerbegstalterin zu bezahlen. Und ich bin günstig! Also als
Selbständige werde ich auch nicht überleben können. Lange Rede,
kurzer Sinn: Reicht das aus, um dem Arbeitsamt klar zu machen, daß
ich in meinem Beruf keinen neuen Arbeitsplatz finden werde oder es
zumindest sehr unwahrscheinlcih ist? Ich bin noch jung und möchte
arbeiten! Wenn es nicht anders geht, würde ich mich auch allein um
eine zweite Ausbildug bemühen, aber soweit ich weiß hätte ich bei
einer Umschulung etwas mehr Geld im Monat, muß ja auch meine Miete
bezahlen. Ich hoffe Ihr könnt mir Infos geben!

Hallo Kirsten,

eine Umschulung kommt für Menschen in Frage, die in ihrem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten können (z.B. Allergie). Unter bestimmten Voraussetzungen besteht dann die Chance, dass eine Umschulung vom Arbeitsamt finanziert wird.
Diese Chancen reduzieren sich derzeit aber - so meine Beobachtung - gen Null. Also: sofort zum Arbeitsamt bzw. einem Bildungsträger und Klärung herbeiführen. Und: beim Arbeitsamt nicht vom erstbesten Berater mit einer unbefriedigenden Antwort abspeisen lassen …

Mit freundlichen Grüssen

Heiner Gierling