Welche Voraussetzungen muß man bei SGB II Bezug erfüllen, um den sogenannten Aufstocker zur Hilfe bei geplanter Selbständigkeit zu bekommen? Frage i.A. Fragesteller ist EU Bürger
Welche Voraussetzungen muß man bei SGB II Bezug erfüllen, um den sogenannten Aufstocker zur Hilfe be
Welche Voraussetzungen muß man bei SGB II Bezug erfüllen, um
den sogenannten Aufstocker zur Hilfe bei geplanter
Selbständigkeit zu bekommen? Frage i.A. Fragesteller ist EU Bürger
Hallo Jürgen!
Ich bin aufgrund vieler Veränderungen schon lange nicht mehr wirklich im Thema drin, versuche aber mal etwas weiter zu helfen. hab einfach vergessen mich hier bei wer-weiss-was abzumelden.
Ich bitte dich jedoch diese Informationen nochmals zu überprüfen und andere ebenfalls zu befragen, alles ohne Gewähr. Das hier ist keine Rechtsberatung!
Notfalls hilft auch immer gerne das Amt weiter, so „böse“ sind die garnicht. Erst recht nicht wenn sie jemanden durch Übergang in eine Tätigkeit aus der Statistik bekommen!
Auch wenn man z.B. nicht selbst betroffen ist kann man als dritter durchaus mal so ein Beratungsgespräch dort erbitten.
Voraussetzung:
Die Selbständigkeit ist ordentlich durchgeplant.
D.h. eine vernünftige Geschäftsidee die mit einem Finanzkonzept, einem ordentlichen Businessplan gepaart ist. Darin sollten ganz realistisch alle Angaben zur angestrebten Selbständigkeit drin sein.
Dieser Businessplan ist häufig schon eine große Hürde, weil man sich sehr intensiv mit der erhofften Berufstätigkeit auseinander setzen muß. Was benötige ich als Budget für mich, was für den Aufbau meines Business, was für Einnahmen sind zu erwarten (optimistische, realistische, pessimistische Schätzung), gibt es ähnliche Konzepte denen man die Existenzberechtigung, potentielle Gewinne, Kundenzahl etc. als Gründungsberechtigung bzw. Beleg fürs Amt abschauen kann.
Das Ganze ist aber auch gut so, es gibt ja wirklich vieles zu bedenken und zu recherchieren. (Wird zusätzlicher Raum benötigt, Mieten, Nebenkosten, Fahrzeugkosten, Versicherungen (Berufliche Haftpflicht!, Berufsgenossenschaftsbeiträge, Krankenversicherung für Selbständige/Selbständige noch in ALGII Bezug, Rechtsschutzversicherung je nach Tätigkeit), Geräte, gezielte Werbungsplanung und Durchführung und und und…
Das Einstiegsgeld ist meines Wissens nach seit Anfang 2008 eine „Kann“-Leistung und wird mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter ausgehandelt. Je besser das Konzept, je glaubwürdiger das eigene Auftreten, je ordentlicher die Unterlagen, je mehr man fragt und um Unterstützung bittet, desto größer die Chancen auf Genehmigung.
Damit hier eine Förderung fließt ist ein gut ausgearbeiteter Businessplan notwendig, da dies die einzige Möglichkeit ist die Sinnhaftigkeit der geplanten Arbeitsaufnahme ehrlich und ausführlich darzustellen.
Letztendlich wird aus meiner Sicht ein gutes und wirklich sauber durchdachtes Konzept immer unterstützt, da also wirklich schon aus eigenem Interesse (soll ja funktionieren) Vollgas geben.
Häufig gibt es auch Fördermöglichkeiten, wo man die Planung der Existenzgründung schon begleiten lassen kann. Sachbearbeiter drauf ansprechen, Dringlichkeit deutlich machen. Ebenso Kurse besuchen in denen Gründungsberater Tipps geben, diese werden immer mal wieder von diversen Vereinen oder aber den Arbeitsämtern/Argen selbst angeboten.
Berücksichtigen sollte man, dass die Sachbearbeiter weder Finanzbuchhalter noch Wirtschaftsexperten sind. Es gilt gute Überzeugungsarbeit zu leisten, da häufig leider die persönliche Einstellung des Sachbearbeiters miteintscheidend ist. Notfalls mal freundlich um einen Termin bei einem Kollegen bitten um sich dort ein zweites Urteil einzuholen (Schiedsstelle?).
Geht der Antrag durch gilt dies:
Monatlich muß die Gewinn und Verlustrechnung eingereicht werden (GuV). Kurz: Was wurde verdient, was sind an Kosten entstanden. Als maßgebliches Einkommen zur Berechnung der Aufstockung zählt bei Selbstständigen der Gewinn im Sinne des Einkommensteuergesetzes, d.h. die Einnahmen des Betriebs abzüglich der Ausgaben.
Zu den Betriebsausgaben zählt alles, was das Finanzamt normalerweise auch anerkennt, z.B. der Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz (Obacht bei häuslichen Arbeitszimmern)
Aber Achtung: „größere“ Ausgaben müssen mittlerweile, soweit ich weiß, vor Kauf genehmigt werden, da dadurch ja das Einkommen geschmälert wird und der Zuschuss durch die ARGE ggf. dadurch ja wieder ansteigt.
Das kann schnell zum Streitthema werden mit der Folge, dass am Monatsende Geld fehlt weil manche Ausgaben als nicht notwendig eingetuft werden und ein Teil der Zuzahlung dann ausbleibt. Auch hier gilt wieder: Wer von Vorneherein realistisch bis pessimistisch kalkuliert, einen offenen, häufigen und guten Kontakt mit dem Sachbearbeiter pflegt und sein Budget nachweislich ordentlich verwaltet ist klar im Vorteil.
Grund dafür: Verhindern von Mißbrauch. Bsp.: Jemand nimmt 1000€ ein, kauft im gleichen Monat 2 schicke Handys à 220 Euro für den Eigenbedarf, einen neuen Monitor und ein Lapto, kauft die Geräte aber auf die Firma, dabei wären sie für die Firma nicht nötig gewesen oder weil er sie z.B. privat verkaufen will. Schwupps sinkt das Einkommen so stark, dass natürlich enorm viel vom Staat wieder beigeschoben werden muß. Das soll natürlich nicht sein, da der Gründer ja nicht anderen Selbständigen besser gestellt werden darf, die eben keinen Zuschuss erhalten.
Im Fall der Anerkennung und Förderung der Selbständigkeit zählt natürlich auch die klassische 15h Arbeitszeitgrenze nicht mehr, es kann mehr gearbeitet werden und währenddessen findet auch keine Vermittlung mehr statt.
Wenn sich jedoch an der GUV über längeren Zeitraum absehen läßt, dass die unternehmerische Tätigkeit keine vernünftige Basis oder Aussicht auf Steigerung zur vollen -allein finanzierten, selbsttragenden- Selbständigkeit hat kann das Ganze eingefroren werden. D.h. ich meine zu Wissen, dass das Amt sozusagen darüber entscheiden kann, ob man selbständig bleiben darf oder nicht. Hier hilft zwar unter Umständen eine Klage gegen das Amt, wie gesagt ist aber der gute Kontakt, offenlegen der Geschäftsvorgänge, Dokumentation der Eigenbemühungen etc. die bessere Vorbeugung.
Hoffe ich konnte etwas weiter helfen,
Viele Grüße Ina
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Tut mir leid - ich weiss keinen einschlägigen Rat. Bitte mal googlen oder bei der örtlichen Vertretung der Bundesagentur für Arbeit anrufen. Müsste aber im Internet zu finden sein.
Viel Erfolg!
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Sorry, keine Ahnung
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Hallo Jürgen,
das ist eine recht komplexe Fragestellung, da es auf viele Details ankommt, bis hin zur Familiensituation oder Mitgliedschaften usw.Entscheidend ist aber das Existenzgründungskonzept, das ja erst den realen Bedarf ermittelt, mit dem man dann auf Unterstützungssuche geht. Ich würde mit dieser Frage direkt an die ARGE herantreten. Oder im Internet an einen Existenzgründungsberater, der beim effektiven Gründungskonzept helfen kann.
Viel Erfolg!
HPS
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Bürger
Hallo Jürgen.
Zu Deiner Anfrage später. Google mal bitte folgendes
" Ratgeber für Selbstständige im Alg II Bezug "
Solltest Du dann immer noch Lust haben in eine von der Arge geförderte Selbstständigkeit zu gehen werde ich Dir gern alle nötigen Anspruchsvorrausetzungen herraussuchen und zukommen lassen.
Lg Janin 07
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Leider,kann ich nicht weiterhelfen
Hallo Jürgen Tholl,
die SGB II - Ämter haben meist ein Gremium eingerichtet, dass über die geplante Selbständigkeit entscheidet. Typischerweise soll der Gründer einen Businessplan vorlegen. Geprüft wird, ob die Geschäftsidee und die Unternehmerpersönlichkeit erwarten läßt, dass Sie nachhaltig Ihren Lebensunterhalt erwirtschaften können. Generell besteht die Möglichkeit, mit Einstiegsgeld und/oder einem Darlehen und/oder einem einmaligen Zuschuss bis zu 5.000,- Euro gefördert zu werden. Welche Kriterien für Sie gelten, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Schönen Gruß
Barbara Eichelmann
Welche Voraussetzungen muß man bei SGB II Bezug erfüllen, um
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Hallöchen,
sorry aber da kann ich dir leider nicht weiter helfen…vielleicht hast du bei den anderen mehr Glück!
LG
Bei AGeld II muss der Antrag auf ich glaube Übergangsgeld --vor-- der Gewerbeanmeldung erfolgen. Dann muss jeden Monat eine Gewinnabrechnung dem AA vorgelegt werden. Das geht dann 6 Monate (nach meinem letzten Stand) und dann muss man vom Verdienst leben oder man bezieht weiter ALG ohne Übergangsgeld. Bei ALG I weiß ich nicht.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
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Hallo Jürgen,
meinst Du das Einstiegsgeld nach § 16c SGB II?
„Leistungen zur Eingliederung von ewH, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können nur gewährt werden, wenn zu erwarten ist, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit innnerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird. Zur Beurteilung der Tragfähigkeit soll die Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen“.