Welche Vorschriften gibt es beim Schulgartenteich?

Hallo in die WWW-Expertenrunde

Wir möchten gerne unseren Schulgarten mit einem kleinen Teich bereichern. Ich ahne, das es hierfür eine Menge Vorschriften geben könnte. Leider weiß ich aber gar nicht, worauf ich bei diesem Vorhaben achten müsste. Hat hier jemand schon Erfahrungen mit Schulgartenteichen?

Vielen Dank für die Antwort

Hallo,

die Vorschriften richten sich nach den Baugesetzbuch der jeweiligen Länder, am besten bei zuständigen Bauamt nachfragen.
In der Regel ist es schwierig solche Vorhaben durchzuführen. Da spielen viele Faktoren eine Rolle: ist der Zugsang gesichert; welche Altergruppe hat Zugang.
Meist wir nur ein flacher Teich bis max.60 cm Tiefe und sehr flachen Neigungswinkel genehmigt. Leider sind Teiche mit dieser geringen Tiefe sehr schwer händelbar und sehr pflegeaufwendig. Da würde ich lieber ein nettes Sumpfbeet bauen, auch hier siedeln sich zahlreiche Amphibien an.

Schöne Grüße
Steffen Anders

Es gibt eigenlich KEINE vorschriften für einen Teich, wenigtens nicht vom Gesetz.
Wodrauf man achten sollte ist aber die Große, die Lage des Teiches und die Tiefe(bei einen Schulteich maximal 70cm bis 1m). Ab dieser Tiefe ist meistens der Teich stabil und kostet wenig aufwand in der Pflege.
Damit er Biologisch stabil bleibt muss er einen guten Platz haben wenns geht mittelsonnig und wenig laub in der Nähe, zudem eine Auswahl an Pflanzen für die Filterung und Algenbekämpfung.
Für so ein Vorhaben würde ich aber mit den Kindern das Thema „Teichlandschaft“ besprechen damit es nicht zu Unfällen oder sonstigen kommt.
Zu guter Letzt wünsche ich VIEL spass bei den Projekt

Sorry, über Vorschriften und Bestimmungen bei öff.Einrichtungen kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Fragen zum Aufbau oder Technik jederzeit.

MfG
8x8

hallo,
also vorschriften gibt es viele…gefahrenbereich für erst- bzw. zweit- und drittklässler, ich kann dir leider nicht die vorschriften nennen, bin zwar gelernte gärtnerin-garten-und landschaftsbau-gestaltung, aber einen schulgartenteich habe ich noch nicht angelegt. soll es ein biotop werden? das ist klasse, denn die natur gibt viel her. teichbau ist was sehr interessantes, würde dir gerne weiterhelfen, aber mit vorschriften habe ich es leider nicht so. viel erfolg

Hallo GrUlli, direkt von Schulgartenteichen weiß ich nicht wirklich etwas. Allerdings spielt die Sicherheit des Teiches eine übergeordnete Rolle, d.h. der Teich darf auf keinen Fall frei zugänglich für Schüler sein. Ein Zaun ist wahrscheinlich die mindeste Sicherheitsanforderung. Die nächste Seite wäre, das der Teich die Maximaltiefe von 1,20 nicht überschreiten darf (das gilt auch für private Gartenteiche)und die Hänge sehr flach gebaut werden müssen. Das funktioniert allerdings nur bei großen Teichen, denn die Tiefe von 1,20m erreichst du fühestens nach 2,50m. (Hierzu könnte ich dir eine Skizze schicken.)Natürlich müsst ihr nicht so tief bauen. Das wäre nur für eine sichere Überwinterung der Fische notwendig. Das nächste Problem ist die Ufersicherung. Du müßtest über eine entsprechende Bepflanzung (z.B. Bodendeckerrosen)dafür sorgen, dass auch ein unbeabsichtigtes hineinfallen (durch schubsen, rangeln u.ä. Geschichten)unmöglich ist. Aber Pflanzen benötigen ihre Zeit, bis sie groß genug sind. Das schaffst du nicht in einem Jahr. Alles im Ganzen betrachtet, glaube ich, dass die Hürden für einen sicheren Teich einfach zu groß sind. Selbst wenn ihr euch für eine kleine Teichschale entscheiden solltet, um einen Zaun werdet ihr nicht herum kommen. Vielleicht denkt ihr doch über eine andere Alternative nach. LG Elke

Hallo,
sorry. Ich kann Ihnen nicht helfen. Ich habe nur Erfahrung mit dem Teichbau privat. Wünsche Ihnen trotzdem viel Erfolg.
M.Woof-Maier

Hallo, Du Mutiger,
da ich nun nicht mehr im Schuldienst bin, muss ich in der Vergangenheit schreiben.
Wir waren eine GHS und wurden in eine Gs umgewandelt. Auf unserem Schulgelände hatten wir einen riesigen Schulgarten mit einem Teich. Nach meiner Übernahme (Garten) wurde der Garten mit einem abgeschlossenen Tor versehen (eine Umzäunung war bereits vorhanden).
Obwohl ich in der Schule funktionslos war, habe ich alle KollegenInnen auf mögliche Gefahren und Aufsicht hingewiesen (Aufgabe der Schulleitung).
Nun zum Eigentlichen: 1. Benehmen mit dem Schulträger herstellen und diesen von der BEDEUTUNG überzeugen.
Alles andere sollte nach einer Rücksprache und einer Ortsbegehung mit dem jeweiligen Träger der UVV (in Niedersachsen der Gemeinde Unfallverhütungsverband „GUV“ erfolgen.
Der GUV wird sich nach einer Anfrage ganz sicher melden. Ich wünsche viel Erfolg. Noch weitere Fragen?
[email protected]

Hallo, deine Anfrage nach dem Schulgartenteich läßt mich nicht ganz los. Die Hürden bei einem Teich zu ebener Erde sind wahrscheinlich riesig groß. Aber was wäre, wenn Ihr Euren Teich wie ein Hochbeet anlegt. Damit hättet Ihr alle Probleme des unbeabsichtigten hineinfallens von Kindern im Griff. Die Kinder könnten direkt ans Wasser rantreten, sind fast auf Augenhöhe mit der Wasserlinie und außer dass sie ein wenig nass werden, weil sie die Hände im Wasser haben, kann nichts geschehen. LG E.

Hallo GrUlli,
zu rechtlichen Fragen kann ich leider keine Auskunft geben.
MfG M.F.