Wir haben ein Einfamilien-Reihenhaus - gekauft 1999 Finanzierung noch 40 % und wollen dieses unserem Sohn überschrieben.
Welche Vortile hat mein Sohn bei dieser Transaktion?
Kann er Kosten des Hauses stuerlich geltend machen?
Wir bekommen Nießbrauch und Zeit Lebens Wohnrecht.
Danke für eine Auskunft.
Joki
Hallo,
der Vorteil bei einer Überschreibung liegt darin, daß der Sohn Steuern spart. Den Schenkungsfreibetrag erfahrt ihr beim Finanzamt oder Steuerberater.
Ich denke die Kosten für das Haus kann man nur steuerlich geltend machen, wenn ein Mietvertrag besteht. Bei Verwandten sollte der Mietzins mind. bei 50% der ortsüblichen Miete liegen, sonst erkennt das Finanzsamt es nicht an.
Aber wie es bei eingetragenem Wohnrecht ist, kann ich nicht beantworten.
sorry, ich habe keine ahnung. netten gruß