Welche Waffen darf man mit sich führen?

Hallo,

würde gerne mal wissen welche „Waffen“ der normale Büger mit sich führen darf ohne das diese bei einer Kontrolle konvestiert werden dürfen?

Ich selbst bin lediglich im Besitz eines Teleskopschlagstocks,
dieser fällt meines Wissens nach unter „Hieb und Stichwaffe“ und darf nur bei Verdacht beschlagnahmt werden, oder?

Damit keiner etwas falsch versteht:
ich würde nie jemanden angreifen oder verletzen, sondern dieser ist lediglicher zur Abwehr bzw. Verteidigung gedacht.

Darf man Pfefferspray („Tierabwehrspray“ in Deutschland)
mit sich führen?

Darf man ein Taschenmesser mit sich führen?

Vielen Dank für Eure Antworten!

diese Fragen sollten hier beantwortet werden
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html

Ich hoffe, dass dieser Link im Sinne der Anfrage war

Freundlichen Gruss
Ray

Hallo Maik!

Da empfehlen sich folgende Lektüren:

Das deutsche Waffengesetz:
http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#Ab2u7
und dessen Anlagen:
http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#Anl2

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz:
http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksach…

Bei Grenzfällen die Feststellungsbescheide des BKA:
http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellun…

Einen groben Überblick geben auch folgende Seiten:
http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/faq-waffenr…
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/innere…

Gruß
Beowolf

P.S. Re^2: Welche Waffen darf man mit sich führen?
Hi!

Um noch etwas mehr auf Deine Frage einzugehen:

Ich selbst bin lediglich im Besitz eines Teleskopschlagstocks,
dieser fällt meines Wissens nach unter „Hieb und Stichwaffe“

Richtig

Darf man Pfefferspray („Tierabwehrspray“ in Deutschland) mit sich
führen?

Solange es eindeutig als Tierabwehrspray gelabelt ist,
fällt es nicht unter das WaffG.

Darf man ein Taschenmesser mit sich führen?

Ja
Auszug aus der AVV zum WaffG:

„Bei Klappmessern und feststehenden Messern ist eine Waffeneigenschaft grundsätzlich dann zu verneinen, wenn die Klinge in ihren technischen Merkmalen (Länge, Breite, Form) der eines Gebrauchsmessers (z.B. Küchenmesser, Taschenmesser) entspricht.

Hiervon kann in der Regel dann ausgegangen werden, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
- kürzer als 8,5 cm oder
- nicht zweischneidig“

(Genaue detailiertere Gesetzestexte sh. mein vorheriges Posting)

Gruß
Beowolf