Welche Wege bei Neugeborenem zu erledigen?

Hallo,

welche Wege sind zu erledigen, wenn man ein Baby bekommen hat?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo,

folgende Ämterformalitäten sind zu erledigen:

Geburtsurkunde:

Hierbei erfolgt auch die Wahl des Namens und Familiennamens des Kindes

Zuständiges Amt:
Standesamt des Geburtsortes

(Oft kann das Kind direkt im Krankenhaus angemeldet werden und man muss dann nur noch zum Abholen der Geburtsurkunden zum Standesamt)

Zeitrahmen: Innerhalb einer Woche nach der Geburt

Unterlagen:
* Geburtsbescheinigung der Klinik
* Personalausweis, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

Nicht verheiratet:

* Personalausweis
* Geburtsurkunde Mutter
* Vaterschaftsanerkennung, falls schon vorhanden

Elterngeld:

Zuständige Behörde:
Elterngeldstelle.

Frist:
Innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Babys (das Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend bezahlt).

Unterlagen:
* Von beiden Elternteilen unterschriebender Antrag auf Elterngeld (Ausnahme, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat).
* Geburtsurkunde des Kindes im Original
* Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung
* Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung
* Einkommenserklärung bzw. Lohn- und Gehaltsbescheinigungen

Kindergeld:

Zuständige Behörde:
Familienkasse des örtlich zuständigen Arbeitsamts

Frist:
Spätestens bis zum vierten Lebensjahr des Kindes

Unterlagen:
* Antragsvordruck (erhältlich bei der Familienkasse)
* Geburtsurkunde des Kindes im Original

Krankenversicherung

Zuständig:
Bei der Krankenkasse, bei der der berufstätige bzw. meistverdienende Elternteil versichert ist.

Frist:
So schnell wie möglich nach der Geburt

Zunächst die Krankenkasse telefonisch informieren, sie schickt dann ein Formular und benötigt die Geburtsurkunde als Nachweis. Für das Kind erhalten Sie nach etwa zwei Wochen eine eigene Versicherungskarte

Einwohnermeldeamt:
Kind anmelden
Lohnsteuerkarte ändern

Behörde:
Einwohnermeldeamt des Wohnortes der Eltern

Frist:
So früh wie möglich nach der Geburt

Unterlagen:
* Personalausweis oder Pass
* Lohnsteuerkarte (bei Änderung der Steuerklasse auch Lohnsteuerkarte des Ehegatten)
* Geburtsurkunde des Kindes
* Evtl. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung

Soll das Kind in den Reisepass eingetragen werden, müssen Nichtverheiratete zusätzlich eine Sorgerechtsbescheinigung vorlegen

Elternzeit:

Zuständig:
Arbeitgeber

Frist:
Spätestens sechs (bzw. acht) Wochen vor Beginn der Elternzeit

Der Antrag muss schriftlich sein und die Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten.

Vaterschaft anerkennen

Behörde:
Standesamt oder Jugendamt

Frist:
Vor oder nach der Geburt möglich (Zustimmung der Mutter nötig)

Unterlagen:
* Ausweise
* Geburturkunden oder Abstammungsurkunden beider Eltern
* Geburtsurkunde des Babys

Gruß Mirko

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FAQ-reif! (owt)

Hallo,

tolle Aufstellung, danke auch von mir.

Ein paar Fragen habe ich noch:

Krankenversicherung:

wenn Vater und Mutter zusammenleben, aber nicht verheiratet sind und der Vater auch kein Sorgerecht hat, bei wem ist das Kind dann krankenversichert?

Einwohnermeldeamt:
wenn Vater und Mutter zusammenleben, aber nicht verheiratet sind und der Vater auch kein Sorgerecht hat, muss dann die Lohnsteuerkarte der Mutter oder des Vaters geändert werden ?

Elternzeit:
wer ist bei Arbeitslosen (nicht Hartz4) als Arbeitgeber gemeint ?

Vielen Dank und
Gruss
Roger

Hallo,

tolle Aufstellung, danke auch von mir.

Ein paar Fragen habe ich noch:

Krankenversicherung:

wenn Vater und Mutter zusammenleben, aber nicht verheiratet
sind und der Vater auch kein Sorgerecht hat, bei wem ist das
Kind dann krankenversichert?

Bei einem der beiden Elternteile, wenn beide einzeln krankenversichert sind.

Einwohnermeldeamt:
wenn Vater und Mutter zusammenleben, aber nicht verheiratet
sind und der Vater auch kein Sorgerecht hat, muss dann die
Lohnsteuerkarte der Mutter oder des Vaters geändert werden ?

Ihr könnt euch beide einen 0,5 Kinderfreibetrag eintragen lassen und einer von euch in Steuerklasse II gehen.

Elternzeit:
wer ist bei Arbeitslosen (nicht Hartz4) als Arbeitgeber
gemeint ?

Einen Anspruch auf Elternzeit haben nur Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Gruß Mirko

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