Welche Wirkung hat eine Quittung?

Hallo,
A hat letztes Jahr von B eine Dienstleistung erhalten und diese vor Ort bargeldlos bezahlt. Hierbei hat es nachvollziehbar einen Fehler zu Gunsten von A gegeben (Im Betrag fehlt z.B. eine Ziffer, oder es hat einen Zahlendreher gegeben). A erhält eine handschriftlich gezeichnete und gestempelte Quittung. B fällt der Fehler nun auf, er möchte den Differenzbetrag.
A antwortet, er könne das zur Zeit nicht nachvollziehen, alle Unterlagen seien beim Steuerberater, außerdem wolle er sich damit auch gar nicht befassen, schließlich läge ihm die Quittung vor.
Hat B durch die Ausstellung der Quittung tatsächlich den Anspruch auf Nachzahlung verloren?

Greetz
Der Kater

Hallo,
die Quittung ist nur die Bestätigung über den Erhalt einer Leistung.
Diese Leistung ist durch nichts spezifiziert, es sei denn, durch Bezuig auf eine bestehende Rechnung (Rechnungsnummer auf Quittung).
Fehlt die Rechnung (dann ist bei dem Geschäft sowieso etwas nicht korrekt) oder ist diese fehlerhaft, muss(!) diese korrigiert werden und es darf beiderseits nachgefordert werden.
uwe

Hallo

und diese vor Ort bargeldlos bezahlt.

Hä?

Eine Quittung belegt den Erhalt von Geld oder Leistungen. In der Regel erfolgt beides gleichzeitig.

Oft handelt es sich allerdings um eine Kleinbetragsrechnung nach §33 UStDV. Diese dürfen bis 150,- EUR butto betragen und berechtigen zum Umsatzsteuerabzug. Ein typischer Vertreter ist ein Kassenbon.
Einem ordentlichen Kassenbon fehlt eigentlich nur die Kundenadresse um zu einer vollwertigen Rechnung nach §14 Abs.4 UStG zu werden.

MfG Frank