Welche Wohnfläche wird für die Gebäudeversicherung berechnet

Liebe/-r Experte/-in,
können Sie mir sagen, was alles bür die Berechnung der Wohnfläche bei der Gebäudeversicherung mitgerechnet wird? Das Haus besitzt ein Erd, Ober und Dachgeschoss. Werden Küche, Bad, Waschküche, Raum mit einer Sauna etc auch mit zur Wohnfläche gezählt=

Vielen Dank for die Auskunft.

Das richtet sich nach der Definition „Wohnfläche“ der Gesellschaft / des Tarifs bei der man sich versichern möchte.
Bei den meisten sind grundsätzlich alle m² Wfl., die zu Wohnzwecken genutzt werden, auch Hobbykeller, Saunen (wie auch Bad) etc. - meist sind reine Waschküchen, Vorratskeller/ -räume keine Wfl.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Es gelten die gleichen Regeln wie auch für den Mietvertrag, d.h. gemäß dieser Regeln wird der Wohnraum berechnet. Im Einzelnen kann ich die jetzt auch nicht aufdröseln, wohnlich genutzte Bereiche im Keller zählen aber genauso dazu wie der Balkon zu 50% (zählt auch zur „Wohnung“) und Zimmer mit Schrägen, die dann entsprechend pauschl angesetzt werden.
Mehr kann ich leider dazu nicht sagen.
Gruß

Pardon, ich hatte überlesen, dass es sich um eine Gebäude- und nicht Hasuratversicherung handelt. Für die Gebäudeversicherung wird im Normalfall keine Wohnfläche benötigt sondern der tasächliche Gebäudeneuwert ermitelt (das ist ja dass, was im Totalschadensfall zur Auszahlung kommen soll). Da gibt es mehrere Arten gem. Vers.bedingungen, nach denen das geschehen kann. Wird eine diese Wertermittlungsarten angewendet, gilt das Gebäude als richtig, d.h. ausreichend versichert und es wird keine Unterversicherung angerechnet im Schadenfall (auch wenn objektiv womöglich doch eine bestand). Möglichkeiten sind Übernahme der Vers.summe des Monopol-Vorversicherers, Bestimmung durch den Agenten anhand einer Checkliste(üblicher Weg), sachverständige Feststellungen (genau aber teuer). Dazu kommen Zuschläge für Schwimmbad, Fußbodenheizung und ähnliches. Die Sauna zählt u.U. zum Hausrat (Modul- bzw. "Fertig"sauna) und nicht zur Gebäudeversicherung. Gleiches gitl für die EBK (i.d.R. Hausrat). Dies vorher abklären und schriftlich geben lassen!
Gruß