Hallo,
Hallo.
meine Fragen wären:
Was für eine Wohnung steht einer U25-Jährigen zu (Alg II)?
Unter 25-Jährige (U25), die ohne Zusicherung des Leistungsträgers umziehen, erhalten nach § 20 Absatz 2a SGB II nur 80 % der Regelleistung und sie haben nach § 22 Absatz 2a SGB II im Regelfall keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft. Ausnahmsweise müssen die Unterkunftskosten von dem Leistungsträger jedoch getragen werden, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, der den Umzug erforderlich macht. Unter den gleichen Voraussetzungen kann von der Voraussetzung der vorherigen Zusicherung abgesehen werden.
Wie groß und teuer darf sie sein?
Es gibt hier Unterschiede bei den ARGEn. Einfach vor Ort klären.
Stimmt das mit bis zu 300 € warm und nur 1 Zimmer?
I.d.R. geht der Preis vor Zimmeranzahl.
Außerdem erfuhr ich, dass man eine Erstausstattung angeblich
nur mit Gutscheinen der ARGE beim Gebrauchtwarenhof erhält.
Stimmt das?
Wenn das bei der dortigen ARGE so ist, dann ja. In vielen Kommunen gibt es diese Gebrachtwarenhöfe, heißen auch mal anders. Da gibt es aufbereitete Einrichtungsgegenstände. Diese sind dann zu nehmen.
Wäre sehr dankbar für Eure Antworten
Klar doch.
Neue Möbel bei IKEA bestellen is eben nicht. Ist doch einleuchtend. Das kostet doch alles. Wenn die Möbel gebraucht vorrätig sind, ist dies absolut zumutbar. Wo gibts das sonst noch auf der Welt, dass einer daher kommt, ne Bude bezahlt kriegt, die Einrichtung und noch jeden Monat Kohle. Wo?