meine Fragen wären:
Was für eine Wohnung steht einer U25-Jährigen zu (Alg II)? Wie groß und teuer darf sie sein?
Stimmt das mit bis zu 300 € warm und nur 1 Zimmer?
Außerdem erfuhr ich, dass man eine Erstausstattung angeblich nur mit Gutscheinen der ARGE beim Gebrauchtwarenhof erhält.
Stimmt das?
meine Fragen wären:
Was für eine Wohnung steht einer U25-Jährigen zu (Alg II)?
Unter 25-Jährige (U25), die ohne Zusicherung des Leistungsträgers umziehen, erhalten nach § 20 Absatz 2a SGB II nur 80 % der Regelleistung und sie haben nach § 22 Absatz 2a SGB II im Regelfall keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft. Ausnahmsweise müssen die Unterkunftskosten von dem Leistungsträger jedoch getragen werden, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, der den Umzug erforderlich macht. Unter den gleichen Voraussetzungen kann von der Voraussetzung der vorherigen Zusicherung abgesehen werden.
Wie groß und teuer darf sie sein?
Es gibt hier Unterschiede bei den ARGEn. Einfach vor Ort klären.
Stimmt das mit bis zu 300 € warm und nur 1 Zimmer?
I.d.R. geht der Preis vor Zimmeranzahl.
Außerdem erfuhr ich, dass man eine Erstausstattung angeblich
nur mit Gutscheinen der ARGE beim Gebrauchtwarenhof erhält.
Stimmt das?
Wenn das bei der dortigen ARGE so ist, dann ja. In vielen Kommunen gibt es diese Gebrachtwarenhöfe, heißen auch mal anders. Da gibt es aufbereitete Einrichtungsgegenstände. Diese sind dann zu nehmen.
Wäre sehr dankbar für Eure Antworten
Klar doch.
Neue Möbel bei IKEA bestellen is eben nicht. Ist doch einleuchtend. Das kostet doch alles. Wenn die Möbel gebraucht vorrätig sind, ist dies absolut zumutbar. Wo gibts das sonst noch auf der Welt, dass einer daher kommt, ne Bude bezahlt kriegt, die Einrichtung und noch jeden Monat Kohle. Wo?
Google mal mit ‚Sozialhilfe Europa‘, dann findest du ganz viele Übersichten. Um sich aber wenigstens einen halbwegs objektiven Eindruck zu verschaffen, muss man sich mehrere angucken.
Um die verschiedenen Länder da wirklich vergleichen zu können, müsste man sich natürlich richtig viel damit beschäftigen, auch mit den jeweils herrschenden Durchschnittmieten, und was da teilweise genau mit Wohngeld ist usw. Also, mehr als ein grober Eindruck ist auf die Schnelle nicht drin.
Aber es wird schon deutlich, dass wir nicht der eindeutig sozialste Staat der Welt sind, wie es so oft dargestellt wird.
Welche Wohnungsgröße und welche Bruttowarmmiete als angemessen gilt, regelt jedes Bundesland, jede Stadt, manchmal sogar jeder Landkreis selbst. Daher beim zuständigen Jobcenter nachfragen. Jeder geplante Umzug und die Zustimmung VOR Anmietung der Wohnung muss derjenige vom Sachbearbeiter schriftlich einholen. Egal, ob unter oder über 25, das gilt für alle. Lediglich die Kritierien für Leute unter 25 Jahre sind schärfer (siehe § 22 SGB II).
Erstausstattung mit Mobilar muss gesondert beantragt werden. In der Regel wird Geld gewährt, keine Gutscheine. Auch ist jedem freigestellt, ob er so einem Kaufhaus (wo es mitunter gute Möbel gibt!) oder bei IKEA einkauft. Der Betrag ist zweckgebunden (also nur für Möbel) und darf nicht anderweitig ausgegeben werden, z.B. für Schulden.
bei U 25 jährigen wird nur die Miete übernommen, wenn das weitere Wohnen bei den Eltern eine ‚Unzumutbarkeit‘ darstellt.
Wenn also mal (heftiges)Theater zuhause war, und aufgrund dessen gar Hilfe des Jugendamts inform von Unterkunft bei der Jugendhilfe anstand.(u. a. häuslicher Gewalt)
Dann muss man VOR Auszug mit dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes reden…dann kann evtl. eine Bescheinigung erteilt werden, die der ARGE vorgelegt werden würde um die Miete evtl. bezahlt zu bekommen.
Wenn natürlich eigenes Einkommen besteht und man auf niemanden angewiesen ist…kann man sich eine Wohnung anmieten.
Meist verlangt jedoch der VM Unterlagen (Selbstauskunft, Kaution, Bescheinigung vom Arbeitgeber)…