Welche zahlungsarten gibt es bei versicherungen

Also. Ich hatte einen Unfall, wo der unfallgegner schuld hat. nachdem ich einen Kostenvoranschlag bei der Werkstatt hab ausstellen lassen habe ich diesen bei der Versicherung des gegners eingereicht.

Nun habe ich einen Brief von denen bekommen, das ich erst das geld bekomme, wenn der schaden repariert ist. Ich soll quasi dann die original Rechnung zu denen senden und die bezahlen es dann.

Ist das so normal??ich weiß das ich mal bei einem anderen unfall einen check bekommen habe und mit dem dann meine Reparatur selbst bezahlen konnte oder damit machen konnte was ich will.

Ist sowas überhaupt vertrauenswürdig??Net das die nachher kommen und sagen das sie es aus irgendeinem Grund doch nicht bezahlen.

Hallo,
werde versuchen, Ihre Frage zu beantworten. M.E. handelt es sich hier nicht um einen Einzelfall. „Normal“ ist die Vorgehensweise des Versicherers zwar nicht unbedingt. Mir sind jedoch ähnliche Fälle bekannt und ich bin selbst „gebranntes Kind“.
An Ihrer Stelle würde ich darauf bestehen, aufgrund des Kostenvoranschlages eine Zahlung zu erhalten. Wenn es sich um einen Fahrzeug-Unfall handelt (Kfz, Krad, Fahrrad) können Sie eventuell zusätzlich einen Nutzungsausfall geltend machen. Ermitteln Sie dazu die Anzahl der Ausfalltage inkl. Werkstattzeiten und teilen Sie dem Versicherer mit, dass Sie diesen Ausfall zusätzlich geltend machen würden. Das hat in einem mir kürzlich bekannt gewordenen Fall gewirkt. Der Versicherer hat umgehend den Betrag aus dem Kostenvoranschlag, abzüglich 20% gezahlt. Der Rest wurde dann nach Vorlage der Werkstattrechnung erstattet. Versicherer, die mit Geschädigten so umgehen, wie in Ihrem Fall, handeln nach meiner Meinung unseriös. Denen muss man die Zähne zeigen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, gehen Sie zu einem Anwalt (Selbstbehalt?). Oftmals reicht ein anwaltliches Schreiben. Ansonsten fordern Sie den Versicherer selbst auf, den Betrag aus dem Kostenvoranschlag zu zahlen. Meines Wissens sind Sie nicht verpflichtet, die Reparatur ausführen zu lassen. Ihr Unfallgegner hat Ihnen jedoch einen Schaden zugefügt, der zu ersetzen ist.
Viel Erfolg! Freundliche Grüße B.F.

Hallo Herr Fischer und vielen Dank für ihre Ausführliche Antwort.

Nachdem ich mich nun mit meiner eigenen versicherung in Verbindung gesetzt habe, hat diese mich drauf aufmerksam gemacht, das es tatsächlich „erstmal“ so üblich ist die Schadensumme so zu begleichen.

Wenn man allerdings den Betrag auf sein Konto überwiesen haben möchte sollte man bei der Versicherung hinzufügen, das man nach Kostenvoranschlag abgerechnet haben möchte.

Man bekommt dann sein Geld ohne MwSt. auf sein Bankkonto überwiesen.

Was ich auch sehr gut von meiner Versicherung fande war der Hinweis, eine Pauschale für Telefonate und Schreibarbeiten geltend zu machen. Dies sind immerhin 25€.

Ich habe eben sofort bei der Versicherung angerufen und diese haben sich dann meine Bankdaten notiert und werden nun die Summe auf mein Konto Überweisen.

Ich möchte mich nochmals recht herzlich bei ihnen bedanken und wünsche ihnen noch einen schönen Abend.

Du kannst Abrechnung aufgrund Kostenvoranschlag
verlangen. Ersetzt werden aber nicht die Gebühren für
den Kostenvoranschlag und nicht die Mehrwertsteuer.
Diese werden erst nach Reparatur(Nachweis) erstattet.

Also. Ich hatte einen Unfall, wo der unfallgegner

schuld hat.

nachdem ich einen Kostenvoranschlag bei der Werkstatt

hab

ausstellen lassen habe ich diesen bei der Versicherung

des

gegners eingereicht.

Nun habe ich einen Brief von denen bekommen, das ich

erst das

geld bekomme, wenn der schaden repariert ist. Ich soll

quasi

dann die original Rechnung zu denen senden und die

bezahlen es

dann.

Ist das so normal??ich weiß das ich mal bei einem

anderen

unfall einen check bekommen habe und mit dem dann

meine

Reparatur selbst bezahlen konnte oder damit machen

konnte was

ich will.

Ist sowas überhaupt vertrauenswürdig??Net das die

nachher

kommen und sagen das sie es aus irgendeinem Grund doch

nicht

bezahlen.