Hallo,
nehmen wir mal an, in meiner Wohnung muss etws repariert werden. Der Hausmeister bekommt den Auftrag, mit mir einen Termin zu vereinbaren und schlägt drei Termine vor z.B. 6:30 ; 7:00; 19 Uhr. für mich sind die zeitlich aber nicht akzeptabel, da entweder zu früh oder zu spät. Gibt es einen gesetzlichen Rahmen für solche Termine? Von wann bis wann können Reparaturen durchgeführt werden? Bin ich verpflichtet einen der o.g, Termine wahrzunehmen?