Welche Zeitspanne ist bei einer Vermessung angemessen?

Hallo Lara

Im deutschen Recht kenne ich mich leider nicht aus. Aber was sagt das Grundbuchamt dazu? Vielleicht können die dir weiterhelfen.

Grüsse
Marc

Hallo Lara,
wurde der letzte Vermessungstermin (besser genannt Grenzverhandlung) von 5-013 von einem ordnungsgemäß zugelassenen öbvi durchgeführt ? Stellen sie ihm eine Frist von 2 Monaten. Die Vermessungsgebühren trägt gewöhnlich der Käufer.
Noch etwas- kennen sie die 4 Grenzsteine des großen Grundstücks, aus dem ihr kleines Flurstück herausgetrennt werden soll ? Dann könnte eine erneute Vermessung schnell durchgeführt werden.
mfg [email protected]