Hallo Tim,
wenn du „die Rüstungsindustrie“ (unscharf formuliert) beliefern willst ist das mit Rohstoffen und nicht unter das Waffengesetz fallenden Teilen natürlich problemlos möglich.
Für Komponenten wie z.B. Läufe benötigt eine Privatperson eine Waffenherstellungserlaubnis sowie ggf. eine Waffenhandelslizenz.
http://www.hanau.de/service/dl/016728/#anchor_legal_…
und ein Auszug aus dem aktuellen § 21 WaffG:
"… Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
(1) Die Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenherstellungserlaubnis, die Erlaubnis zum entsprechend betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition durch eine Waffenhandelserlaubnis erteilt. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
(2) Die Waffenherstellungserlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 schließt für Schusswaffen oder Munition, auf die sich die Erlaubnis erstreckt, die Erlaubnis zum vorläufigen oder endgültigen Überlassen an Inhaber einer Waffenherstellungs-oder Waffenhandelserlaubnis sowie zum Erwerb für Zwecke der Waffenherstellung ein. Bei in die Handwerksrolle eingetragenen Büchsenmachern schließt die Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.
Ich hoffe ich konnte dir damit ein wenig weiterhelfen.
Gruß
Henning
PS: Die „Rüstungsindustrie (im Allgemeinen)“ kann man nicht beliefern. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCstungsindustrie