was zu erzählen gewesen wäre, glaube ich resümierend gesagt zu haben. Selbstverständlich interessiert mich zu wissen, was zu dem noch von Belang ist, um die Eingangsfrage beantworten zu können.
"B behält Geld ein, ohne dem A die dafür versprochene Leistung bereit zu halten. Ergänzung: Auch nicht nach erneuter Fristsetzung.
Schuldnerverzug: also entweder Anspruch auf Vertragseinhaltung oder Anspruch auf Vertragsauflösung nach Fristsetzung und Rückabwicklung. Daneben Schadenersatz bei Schaden und Verschulden