Hallo zusammen,
nehmen wir an ein Mieter fühlt sich bei einer Geldforderung durch den Vermieter im Recht und hat bis jetzt die Zahlung von 120.- Euro verweigert.
Nun trudelt der Mahnbescheid ins Haus. Der Mieter ist immer noch nicht gewillt zu zahlen. Der nun offene Betrag beträgt bspw. insgesamt 240.- Euro.
Was für Kosten könnten circa weiter auf den Mieter zukommen, wenn er weiterhin verweigert und am Schluss verlieren sollte?
Viele Grüße und Danke
Maxe
Hallo Maxe,
eine Summe kann ich dir nicht nennen, aber neben den Zinsen kommen noch Gerichts- und Anwaltskosten hinzu und es dürfte um einiges teurer werden. Ganz zu schweigen von dem Aufwand, den man auch selber hat.
Gruß!
Horst
Nun ja soweit der angemahnte Betrag bestritten wird muss die Person in Widerspruch gehen. In der Folge muss eine der Parteien das streitige Verfahren beantragen. Da das vermutlich auch der Gläubiger sein wird muss dieser erst noch einmal den restlichen Gerichtskostenvorschuss bezahlen (52,00 EUR). Dann kommen natürlich noch die Anwaltskosten hinzu, so ein Anwalt eingeschaltet wurde. Ein Anwaltszwang herrscht jedoch nicht, man kann also auch ohne Anwalt vor Gericht auftreten!Sind beide Parteien anwaltlich vertreten kommen auf den Unterlegenen nochmal ca. 220,00 EUR an Rechtsanwaltsgebühren/Auslagen zu. Die Gerichtskosten können sich u.u. vermindern.
Evtl. kommen dann noch die Kosten der Vollstreckung hinzu und natürlich die Verzinsung der titulierten Beträge.