Hallöchen zusammen,
ich habe nun endlich doch noch einen Ausbildungsplatz zum Fachinformatiker Systemintegration gefunden, allerdings etwas weiter von meinem aktuellen Wohnort entfernt.
Dies ist auch der Grund warum ich mir endlich eine eigene Wohnung suchen möchte. Ich möchte mit einem Kollegen zusammenziehen, da das Wohnen allein wohl doch noch etwas teurer ist als das in einer WG.
So, mal ein paar Sachen zu mir: In meiner Ausbildung bekomme ich im ersten Lehrjahr knapp 500€ brutto. Ich bin Halbwaise und 20Jahre jung.
Meine eigentliche Frage ist nun, welche Zuschüsse kann ich beantragen, damit ich mein doch etwas mageres Gehalt etwas aufbessern kann.
An folgende Leistungen dachte ich bisher:
Halbwaisenrente
Wohnungshilfe (weiß die genaue Bezeichnung gerade nicht)
Kindergeld (bekomm ich das trotz Halbwaisenrente?)
Bafög
vllt. weiß einer von euch ja sogar noch etwas
Also: Kann ich alle diese Sachen in Anspruch nehmen, darf ich irgendetwas nicht oder könnten sonstige Komplikationen entstehen?
Anspruch auf Halbwaisenrente hättest du bereits während deiner normalen Schullaufbahn beantragen können - habe ich auch gemacht. Natürlich hast du auch während deiner Ausbildung generell Anspruch darauf.
Das ganze ist abhängig von der Höhe der Rente, die du bekommen würdest und deinem gesamten Einkommen. Einfach beantragen bei der zuständigen Rentenversicherung!
Wohnungshilfe (weiß die genaue Bezeichnung gerade nicht)
Du meinst Wohngeld. Leider bekommen das Auszubildende nicht, da hier Anspruch auf BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) besteht. Wohngeld gibts hier nur in Ausnahmefällen.
Kindergeld (bekomm ich das trotz Halbwaisenrente?)
Das Kindergeld bekommt während du zur Schule gehst oder eine Ausbildung (Studium) macht dein Vater oder deine Mutter ausgezahlt bis du 25 Jahre alt bist. Du kannst allerdings im Einvernehmen mit deinem Vater (Mutter) der Bundesagentur für Arbeit (Familienkasse) die Bankverbindung auf dich ändern lassen.
Bafög
Für Auszubildende meines Wissens nach nicht möglich, sofern Gehaltszahlungen vorliegen.
vllt. weiß einer von euch ja sogar noch etwas
-> Berufsausbildungsbeihilfe
Das beantragst du bei deinem zuständigen Arbeitsamt und ist abhängig von deinem Einkommen und der Miete, die du zahlst. Einfach einen Termin bei der ArbA vereinbaren
-> Arbeitslosengeld II
Hier haben nicht nur Arbeitslose, sondern auch „Geringverdiener“, sprich Azubis, Anspruch drauf. Vor allem sinnvoll, falls die BAB ziemlich niedrig ausfällt. Auch hier gibts Infos bei der ArbA. Nachteil wäre, dass du dein komplettes Vermögen offen legen müsstest - also Kopien deiner Kontoauszüge, Kaufvertrag vom Auto etc.
Hier haben nicht nur Arbeitslose, sondern auch
„Geringverdiener“, sprich Azubis, Anspruch drauf. Vor allem
sinnvoll, falls die BAB ziemlich niedrig ausfällt. Auch hier
gibts Infos bei der ArbA. Nachteil wäre, dass du dein
komplettes Vermögen offen legen müsstest - also Kopien deiner
Kontoauszüge, Kaufvertrag vom Auto etc.
Diese Auskunft ist falsch.
Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.
Auszubildende, die BAB beziehne, können unter Umständen eine Mietbeihilfe beantragen, für die die gleichen Bedingungen wie für das ALG II gelten.
Gruß!
Hier haben nicht nur Arbeitslose, sondern auch
„Geringverdiener“, sprich Azubis, Anspruch drauf. Vor allem
sinnvoll, falls die BAB ziemlich niedrig ausfällt. Auch hier
gibts Infos bei der ArbA. Nachteil wäre, dass du dein
komplettes Vermögen offen legen müsstest - also Kopien deiner
Kontoauszüge, Kaufvertrag vom Auto etc.
beim BAB muss man auch seine laufenden Kosten angeben. Da wäre zum einen auch die Miete. Das Arbeitsamt überprüft und entscheidet dann selbst ob zum BAB ein Mietzuschuss kommt. Das passiert also in dem Fall automatisch.
Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des
Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben
keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet
werden.
Auszubildende, die BAB beziehne, können unter Umständen eine
Mietbeihilfe beantragen, für die die gleichen Bedingungen wie
für das ALG II gelten.
Nein, diese Aussage ist nicht falsch, da ich selbst auch diese Leistungen beantragt und bewilligt bekommen habe. Unter den Gesichtspunkten, die ich oben genannt habe
Vielleicht ist es hier aber auch wieder abhängig, welchen Beamten man vor sich hat - einen faulen, der sich nicht weiterbildet (und davon nichts weiß) oder einen normal arbeitenden, der alles weiß
Nein, diese Aussage ist nicht falsch, da ich selbst auch diese
Leistungen beantragt und bewilligt bekommen habe. Unter den
Gesichtspunkten, die ich oben genannt habe
Vielleicht ist es hier aber auch wieder abhängig, welchen
Beamten man vor sich hat - einen faulen, der sich nicht
weiterbildet (und davon nichts weiß) oder einen normal
arbeitenden, der alles weiß
Es bleibt dabei: die ursprüngliche Auskunft ist falsch, sofern sie alleinstehende Auszubildende betrifft. Bei Azubis mit einem Kind oder einem Partner, der kein Azubi ist, sieht das wiederum anders aus - hier bekommen diese u.U. ALG II. Auch wenn der Azubi bei den Eltern wohnt, kann ein Anspruch auf ALG II vorhanden sein.
die rechtsgrundlage für einen mietzuschuss durch das jobcenter, falls dein bab + kindergeld + halbwaisenrente + ausbildungsvergütung nicht ausreicht ist § 22 Abs. 7 SGB II. sind die voraussetzungen erfüllt, ist dies eine muss-leistung des jobcenters.