Welche Möglichkeiten hat man als Vermieter, dem Mieter eine Kündigung zuzustellen, wenn dieser a) persönlich trotz vieler Versuche nicht anzutreffen ist und b) dem Postboten (sofern dieser ihn antrifft) zur Zustellung eines Einschreibens mit Rückschein nicht die Türe öffnet bzw. die Annahme verweigert, d. h. auch auf diesem Wege eine Zustellung der Kündigung nicht möglich ist?
einwurfeinschreiben
ganz einfach
Guten Tag,
einwurfeinschreiben
ganz einfach
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D. h. mit dem Einwurf in den Briefkasten hat der Mieter die Kündigung sozusagen in Empfang genommen?
Kann er sich da nicht später rausreden, der Brief sei aus dem Briefkasten geklaut worden oder in den falschen eingeworfen worden?
Oder er sei 6 Wochen verreist gewesen und hätte daher die Kündigung nicht rechtzeitig erhalten?
Bekomme ich bei einem simplen Einwurfeinschreiben überhaupt einen Beleg von der Post, den ich als Beweis nutzen kann, falls der Mieter sich querstellt und behauptet, die Kündigung wäre nie bei ihm angekommen?
Am einfachsten bleibt die Zustellung per Bote. Man beauftragt eine zuverlässige Person (Sekretärin, Bekannter, etc.) damit, das Schriftstück in den Briefkasten des Mieters zu werfen. Der Bote liest sich das Schreiben zuvor durch und bestätigt dem Vermieter auf einer Kopie, dass er dieses Schreiben im Original am xx.xx.2010 um xx.xx Uhr in den Briefkasten des Mieters eingeworfen hat.
Auf dem Brief wird vermerkt: Zustellung per Bote. Bote hat Kenntnis vom Inhalt des Schreibens. Wichtig ist, dass der Bote auch bestätigen kann, was in dem Brief war, weil der Mieter ansonsten behauptet, er habe einen leeren Brief erhalten.
Der Brief gilt als zugestellt, sobald er in den Machtbereich (Briefkasten) des Mieters gelangt ist.
Eine andere Möglichkeit wäre die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Öffnet der Mieter nicht, wirkt die Kündigung trotzdem, weil die Kündigung jetzt durch „Niederlegung“ durch den Gerichtsvollzieher erfolgt.
Im übrigen wäre in einem solchen Fall zu prüfen, ob bei den erfolglosen Zustellversuchen nicht bereits eine Zugangsvereitelung des Mieters vorliegt.
Falsch, der Auslieferungsbeleg hat keine bzw. nur eine begrenzte Beweiskraft. Er beweist, dass die Sendung im Hausbriefkasten gelandet ist. Es beweist nicht, dass es dem Empfangsberechtigten ausgehändigt worden ist.
Hallo,
Falsch, der Auslieferungsbeleg hat keine bzw. nur eine
begrenzte Beweiskraft. Er beweist, dass die Sendung im
Hausbriefkasten gelandet ist. Es beweist nicht, dass es dem
Empfangsberechtigten ausgehändigt worden ist.
wenn du mich aufklären könntest, was der Unterschied zu diesem ist.
Der Brief gilt als zugestellt, sobald er in den Machtbereich
Briefkasten) des Mieters gelangt ist.
Der Bote wirft ja auch nur ein, und übergibt nicht zwingend persönlich.
Der einzig wirklich sichere Weg ist die Postzustellungsauftrag, bzw. - urkunde, oder per Gerichtsvollzieher.
Die Postzustellungsurkunde ist mit ca. 3,45 € nichtmal so teuer, gemessen an den möglichen Kosten für versäumte Fristen.
TM
Hi,
leider sehen die Gerichte das recht streng mit der Zustellung.
Und wenn jemand per Bote zustellt, ist man fast machtlos, wenn ein falsches Datum angegeben ist.
Mein VM z. B. datierte die NK-Abrechnung auf 21.12. Der Brief ging aber ganz sicher erst zw. dem 24.12 nach 17 Uhr und dem 28.12. zu.
Also eigentlich erst am 28.12, da am 24.12 nach 17 Uhr übliecherwiese keine Post mehr erwartet werden kann.
Notiert war nur „Per Bote“, nicht aber das Einwurfdatum.
Zum Glück habe ich keine Probeme mit meinem VM, aber daran sieht man, dass man chancenlos ist, wenn seine Frau (Bote) z. B. einfach behauptet, der Brief wäre am 22.12 eingeworfen worden.
Hier eine ausführliche Abhandlung über Zustellungen:
http://www.answer24.de/article/Die_sichere_Zustellun…
TM
Vielen Dank für den Link. Darin ist alles sehr gut erklärt.
Noch eine Frage an alle: Wenn man sich für die Variante mit der Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher entscheidet, dann muss man sich vermutlich an das zuständige Amtsgericht wenden, oder wie kommt man an einen Gerichtsvollzieher dran?
Zuständiges Amtsgericht am Wohnort des Mieters, Gerichtsvollzieherverteilerstelle. Dort wird nach Nennung des Wohnorts des Mieters der zuständige Gerichtsvollzieher benannt. Am Wochenende gibt es sogar Notdienste.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Auch allen anderen hier danke ich herzlich für ihre Informationen.
Sie alle haben mir sehr weitergeholfen.
… aber am effektivsten ist die Zustellung via Gerichtsvollzieher - teuer ist es auch nicht.
Ein EINWURF-Einschreiben ist - sorry - Pillepalle.
… ja, Du bekommst einen Beleg. Aber der hilft dir nicht, denn der Zusteller kann z.B. aus Versehen den Brief dann auch in den falschen Kasten geworfen haben. Und das steht nicht auf dem Beleg.
Sicher ist sicher, daher: Gerichtsvollzieher
Briefkasten) des Mieters gelangt ist.