Welchem Job welche Lohnsteuerklasse zuordnen?

Hallo Experten,
ich hoffe meine Frage gibt es so nicht schon einmal im Forum, zumindest habe ich nichts vergleichbares gefunden. Über euren Ratschlag wäre ich wirklich sehr dankbar.

Ausgangslage Fall:
Angenommen jemand arbeitet seit Januar diesen Jahres (2012) für ein Unternehmen und bekommt 300€/Monat. Bei diesem Arbeitgeber (X) ist diese Person in der Steuerklasse 1 eingetragen. Jetzt wird diese Person im August ein weiteres Arbeitsverhältnis (Y) beginnen bei dem sie 400€/Monat verdienen wird. Laut Recherchen muss einem Job die Steuerklasse 1 und einem die 6 zugeordnet werden. Im Normalfall sollte der Job mit dem geringeren Einkommen die Steuerklasse 6 erhalten.

Fragen zum Fall:
Trifft die Zuordnung der Steuerklassen auch in diesem Fall so zu das bei Arbeitgeber X in die Steuerklasse 6 gewechselt werden soll und bei Arbeitgeber Y wird die 1 gemeldet. Bedeutet das für diese Person dann das alle bisher im Jahr 2012 gezahlten Verdienste (Jan-Jul) von Arbeitgeber X neu für die Steuerklasse 6 berechnet werden und die Person dann Steuern nachzahlen müsste? Wenn ja hat diese Person die Möglichkeit diese Steuern über die Steuererklärung zurück zu erhalten?

Oder gibt es vielleicht noch eine ganz andere Lösung für diesen Fall?

Vielen Dank an die Experten für mögliche Ratschläge zur Lösung.
Mit freundlichem Gruß
Trude

Guten Tag,

also die Lohnsteuerklasse 1 wird bei der ersten Beschäftigung eingetragen. Die Lohnsteuerklasse 6 gilt immer bei einer weiteren Beschäftigung. Man kann es nicht umgekehrt machen, wie Sie es in Ihrem Fall beschreiben. Man bekommt die Lohnsteuer auf jeden Fall durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung wieder vom Finanzamt erstattet.

Gruß

steuerinfoblog

Hi!

Erstens bin ich der Meingung, dass man seine Lohnsteuerklassen verteilen kann wie man möchte, das heißt dann logischerweise bei dem Beschäftigungsverhältnis bei dem man mehr verdient die 1 verwenden.

Zweitens gibt es die Möglichkeit auf der Steuerklasse 1 einen Hinzurechnungsbetrag eintragen zu lassen und auf der Steuerklasse 6 einen Freibetrag. Das geht wenn das Gesamteinkommen des Steuerpflichtigen unter dem Grundfreibetrag von 8004 € im Jahr liegt.

http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/hinz…

Damit würde sich im gegebenen Fall kein Lohnsteuerabzug ergeben.

Gruß

derschwede77

Oh Hilfe!
Hi!

also die Lohnsteuerklasse 1 wird bei der ersten Beschäftigung
eingetragen.

Das ist falsch.

Die Lohnsteuerklasse 6 gilt immer bei einer
weiteren Beschäftigung.

Das ist falsch.

Man kann es nicht umgekehrt machen,
wie Sie es in Ihrem Fall beschreiben.

Das ist ebenfalls falsch.

Man bekommt die
Lohnsteuer auf jeden Fall durch die Abgabe einer
Einkommensteuererklärung wieder vom Finanzamt erstattet.

Und das ist zumindest pauschal erneut falsch.

Leute, wenn Ihr doch so gar keine Ahnung von Themen habt, äußert Euch doch bitte nicht!

Kopfschüttelnder Gruß
Guido

Ergänzung
Hi!

Ergänzend zur wirklich tollen Antwort vom Schweden …

Da es ja keine aktuelle Lohnsteuerkarte mehr gibt, bekommt man beim Finanzamt die Bescheinigung zum Lohnsteuerabzug für 2012.

Selbst ohne eine solche auf Stkl VI ausgestellte, kann man sich einfach das existierende Dokument (was ja durchaus auch ncoh die gelbe Steuerkarte aus 2010 sein kann) vom aktuellen AG aushändigen lassen und beim neuen einreichen.
Der alte muss dann ohne vorliegendes Dokument eh nach VI abrechnen - aber nicht rückwirkend.

Gruß
Guido