es kommt ein Rechtstreit auf mich zu, weswegen ich nun auf der Suche nach dem passenden Anwalt bin. Ich kann aber nicht genau zuordnen zu welchem Rechtsgebiet ich den Fall zuordnen soll. Kurze Erläuterung:
Vermieter meldet Insolvenz an. Ich (Mieter) zahle die Miete eine Zeit lang ans Amtsgericht. Irgendwann will das Amtsgericht die Miete nicht mehr haben und kein weiterer meldet sich. Also bewahre ich die Miete auf und lege sie getrennt von meinem Eigentum zur Seite.
Nun habe ich einen Mahnbescheid bekommen der jedoch zuviele und falsche Beträge beinhaltet. Dagegen will ich jetzt vorgehen. Muss ich mir einen Anwalt aus dem Mietrecht, Forderungsrecht oder normal Zivilrecht nehmen?
Da bin ICH aber anderer Meinung. Hältst DU UNS für so blöd?
Nein, ich halte Euch nicht für blöd, aber ich habe so meine Erfahrungen in diesem Brett. Einer Deiner Kollgen hat mir mal den Satz „Damit würde ich zum Anwalt gehen“ als FAQ 1129-Verstoß gelöscht.
Ich würd mal sagen, wurscht. Frag einfach wen, der sagt, dass er Zivilrecht oder Mietrechtmacht (Mietrecht gehört sowieso zum Zivilrecht). So ein hochspezielles Problem ist das an sich nicht.
jemandem einen Tipp zu geben, welcher Fachanwalt der richtige
für sein Problem sein könnte, stellt doch noch keine
Rechtsberatung dar.
Lies Safraels (imho völlig richtige) Antwort nochmal.
Vielleicht geht Dir dann ein Licht auf.
Nein, ich brauche keine Lichter für meine Meinung. Der Fragesteller hat nicht um eine wie auch immer geartete Rechtsberatung gebeten (fiktiver Fall oder nicht) sondern gefragt, welcher Fachanwalt zuständig ist. Das stellt mehr eine Lebensberatung dar. Mit der Antwort: Geh zum Anwalt für xy-Recht verstößt auch keiner gegen irgendeine Forenregel.
Nein, ich brauche keine Lichter für meine Meinung.
ich schließe mal daraus: es ist Dir keins aufgegangen.
Der
Fragesteller hat nicht um eine wie auch immer geartete
Rechtsberatung gebeten (fiktiver Fall oder nicht) sondern
gefragt, welcher Fachanwalt zuständig ist. Das stellt mehr
eine Lebensberatung dar. Mit der Antwort: Geh zum Anwalt für
xy-Recht verstößt auch keiner gegen irgendeine Forenregel.
richtig. Hat auch niemand bestritten.
Safraels Rat lautete aber: „lass den Anwalt weg und stelle die Frage hier im Forum unter Beachtung der Regeln nochmal neu.“