Welchen Abrechnungszeitraum für Endabrechnung?

Hallo,

ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung erhalten, für die Wohnung, aus der ich ausgezogen bin. Der Abrechnungszeitraum ist vom 01.07.2011-30.06.2012. Ich bin aber erst am 01.05.2012 eingezogen. Jetzt wurde das ganze Jahr als Grundlage für die Berechnung meiner Abrechnung genommen. Die Kosten wurden durch 12 geteilt und mit der Anzahl der Monate, die ich dort wohnte, multipliziert (8 Monate).
Ich finde das etwas seltsam. Ist das so in Ordnung?
Ich hätte lieber den Zeitraum 01.07.2012-30.06.2013 als Berechnungsgrundlage, weil ich in dem Zeitraum ja auch tatsächlich 8 Monate dort gewohnt habe. Ich habe sehr sparsam gewohnt und muss nun etwas nachzahlen. Der nächste Mieter wird dann ja 6 Monate von meiner Wohnzeit angerechnet bekommen und sicher eine Rückzahlung kriegen (oder zumindest keine Nachzahlung).
Ist das so in Ordnung vom Vermieter oder kann ich fordern, dass er die nächste Abrechnung abwartet und mir eine neue Abrechnung erstellt?

Freue mich über Antworten!
Waldi

Hallo Waldi,
ich muss noch einmal nachfragen, Fakten darstellen:
o Abrechnungszeitraum 1.7.2011 bis 30.06.2012
o Anzahl Monate des Abrechnungszeitraum 12
-----> das ist ok !

Ihre bewohnte Zeit, so wie ich es entnomemn habe:
o bewohnte Zeit 1.5.12 bis 30.06.12
o Anzahl bewohnte Monate 2
------> das ist ok !

D.h. in der Betriebskostenabrechnung muss ersichtlich sein, dass nur 2 Monate berechnet wurden, und das bei allen Berechnungsarten (nach Wohneineiten, nach qm, nach Personenanzahl).

Wenn dem nicht so ist, dann per Einschreiben Rückschein oder ber Boten mit Zeuge schriftlich Einspruch erheben aufgrund der falschen Berechnung ihrer bewohnten Zeit. Keine Zahlung leisten.

Beste Grüßen
Kocki

Hallo Waldi,

sorry für die späte Nachricht.
Der Vermieter hat offensichtlich alles richtig gemacht.
Sein Abrechnungszeitraum umfasst -wie vorgeschrieben- 12 Monate. Wann der Abrechnungszeitraum beginnt, ist Sache des Vermieters. (i.R. 1.1. - 31.12)
Richtig ist auch, dass er den Zeitraum vom 1.5.2012-30.6.2012 also die zwei Monate Mietzeit, ie in dem Abrechnungszeitraum liegen nun berechnet. Der Rest kommt dann mit der Abrechnung im nächsten Jahr.

Gruß

Mary