Welchen Abschaltstrom bei FI für einen Hallenkran?

Hallo.

Wer kann mir weiterhelfen.
Welchen FI darf man in einer Firma einbauen, wo nur ein Hallenkran angeschlossen ist (also ohne weitere Verbraucher oder Steckdosen)
Darf hier zum Beispiel ein FI mit einem Auslösestrom von 300ma verwendet werden? (Vom Gesetz her)

Ich danke euch.

Hallo Fragewurm,

Wer kann mir weiterhelfen.
Welchen FI darf man in einer Firma einbauen, wo nur ein
Hallenkran angeschlossen ist (also ohne weitere Verbraucher
oder Steckdosen)
Darf hier zum Beispiel ein FI mit einem Auslösestrom von 300ma
verwendet werden? (Vom Gesetz her)

Vom Gesetz her wird Personen- und Brandschutz unterschieden.

Personenschutz (üblich 30mA) ist nur für Steckdosen vorgeschrieben an welchen Laien Geräte anschliessen.

Bei deinem Kran geht es aber um Brandschutz.
Wenn dieser mit 230/400V betrieben wird und ein Motor einen Wicklungsschaden hat, könnten da schon mal 10A gegen das Gehäuse abfliessen. Bei entsprechender Absicherung und Fahrstufe, muss da der LS noch gar nicht auslösen aber es entsteht eine Heizleistung von 2.3kW, was locker einen Brand auslösen kann.

Ein RCD mit 300mA begrenzt diese Heizleistung auf maximal knapp 70W.

MfG Peter(TOO)

Hallo
Das ist ein wenig auch von der Anschlußleistung des Krahn abhännig .
Aber 300 mA is eigentlich schon nicht schlecht . Je geringer je besser is die Devise.
Aber es stellt sich eine andere Frage : Hat der Krahn eventuell Umrichter eingebaut ? Für diesen Fall sollte es ein Allstromsensetiver RCD sein .
VDE 0100 – 530:
Allgemeine Bedingungen für die Auswahl und Errichtung
von Fehlerstrom - Schutzeinrichtung
Wenn Teile elektrischer Betriebsmittel, die auf der Lastseite einer
Fehlerstrom – Schutzeinrichtung (RCD) fest errichtet werden,
reine Gleich – Fehlerströme erzeugen können, muss die
Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) vom Typ B sein.
Allstromsensitiv
steht für die Erkennung aller Stromkurvenformen und Frequenzen abweichend von 50 Hz .
Der Schutzleiter ist durch kapazitive
Ableitströme belastet !

M.f.G. Horst

Hallo.

Wer kann mir weiterhelfen.
Welchen FI darf man in einer Firma einbauen, wo nur ein
Hallenkran angeschlossen ist (also ohne weitere Verbraucher
oder Steckdosen)
Darf hier zum Beispiel ein FI mit einem Auslösestrom von 300ma
verwendet werden?

Eine Pflicht zum Einbau eines FI gibt es dann nicht.
Es kann sich aber im TT-System als einzige Möglichkeit ergeben, um die Abschaltbedingungen zu erzielen.
Im TN-System sollte die Abschaltbedingung auch ohne FI erfüllbar sein, ich würde allerdings einen setzen, habe dies zuletzt auch bei einer Halle für die Heizlüfter (2x22kW) und für das Licht getan. Dann nehme ich normalerweise recht preiswert erwerbbare 0,5A Typen.