Wir wohnen in einem Reihenhäuschen und haben einen sehr peniblen Nachbarn, der es mit Ordnungsregeln immer besonders genau zu nehmen scheint. Vor kurzem hat er seinem kleinen Sohn eine Art Klettergerüst-Hochspielhäuschen direkt (etwa 20 cm) vom Zaun entfernt gebaut und das Ding ist ungelogen etwa 3 Meter hoch. Logischerweise versperrt uns das Monstrum so gut wie jegliche Sicht, deswegen will ich von euch wissen: Darf er das? Sind 20 cm Abstand bei 3 Meter Höhe wirklich genug?
ganz liebe Grüße
R.
Hallo!
Du wirst überrascht sein, das kann zulässig sein. Ich bin sogar sehr sicher.
Es ist ja in gewissem Rahmen zulässig sogar Nebengebäude wie Garage/Carport oder Gartenhäuschen direkt auf Grenze zu setzen.
Dabei gibt es max. Grenzlängen und Bauhöhen.
Übrigens , so eine Höhe auf Grenze wäre 3 m !
es gibt dann weitere Einschränkungen bei der Grundfläche oder dem umbauten Raum, aber ein Kletterturm hält die allemal ein.
Nur ein Beispiel bei Sträuchern und Bäumen, die man neu in Grenznähe pflanzen will.
Da gibt’s einen Mindestabstand von 25 cm.
und wenn man „Deine“ Höhe von 3 m nimmt, dann müsste ein Baum 75 cm weg sein, bis 5 m Höhe dann 1,25 m.
(Daten aus Nds. Nachbarrecht)
Du siehst, das ist alles sehr dicht zulässig.
MfG
duck313
Nachtrag auf Hinweis Reihenhausgarten:
Das wäre ein Ansatzpunkt.
Typ. Reihenhausgärten sind schmal und lang. Ein Turm von 3 m Höhe in Nähe der Hausterrasse wäre schon eine starke Beeinträchtigung, auch weil man vom Turm ja direkt auf Nachbarterrasse schauen kann.
Weiter unten hausabwärts wahrscheinlich hinzunehmen.
Mhh, schade na da kann man wohl nichts machen, da hat der Herr Nachbar sich nichts zu Schulden kommen lassen… und unsere schöne Aussicht ist trotzdem weg
ganz liebe Grüße
R.