Hallo zusammen,
A zieht während des dritten Ausbildungsjahres mit dem Partner (B) zusammen.
A ist 21 Jahre alt. B über 25 und erzielt aus nichtselbstständiger Arbeit Einkommen.
A hat vorher mit der Mutter zusammengewohnt, welche AlG II-Empfängerin ist. Beide bildeten eine BG und die Ausbildungsvergütung von A wurde dem AlG II angerechnet.
In welcher Höhe hat A Anspruch auf AlG I(I) der Ausbildung, wenn sie in einer Wohnung mit B wohnt - vorausgesetzt, A wird nach der Ausbildung arbeitslos (was natürlich niemand hofft!).
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße