Welchen Anspruch auf AlG I(I) nach Ausbildung?

Hallo zusammen,

A zieht während des dritten Ausbildungsjahres mit dem Partner (B) zusammen.

A ist 21 Jahre alt. B über 25 und erzielt aus nichtselbstständiger Arbeit Einkommen.

A hat vorher mit der Mutter zusammengewohnt, welche AlG II-Empfängerin ist. Beide bildeten eine BG und die Ausbildungsvergütung von A wurde dem AlG II angerechnet.

In welcher Höhe hat A Anspruch auf AlG I(I) der Ausbildung, wenn sie in einer Wohnung mit B wohnt - vorausgesetzt, A wird nach der Ausbildung arbeitslos (was natürlich niemand hofft!).

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo,

Mit der groben Faustformel könnte das ALG I bei Ledigen ohne Kind bei 60 % des durchschnittlich erzielten Nettoeinkommens in der Anwartschaftszeit für ALG I liegen. Die Einkünfte des benannten Mitmenschen in der neuen Whg. wären bei ALG I irrelevant.
Siehe auch http://www.arbeitsagentur.de

mfg

nutzlos