Hallo, Experten,
hat man bei einem Schaden durch einen Fremden Anspruch auf Ersatz, d.h. Neuanschaffung eines Teiles, das unreparabel beschädigt wurde, oder muss man Abzüge für die Nutzung und Alterung akzeptieren?
LG, Karin
Hallo, Experten,
hat man bei einem Schaden durch einen Fremden Anspruch auf Ersatz, d.h. Neuanschaffung eines Teiles, das unreparabel beschädigt wurde, oder muss man Abzüge für die Nutzung und Alterung akzeptieren?
LG, Karin
Man bekommt nur den Schaden ersetzt, den man hat. Vorteile darf man dadurch nicht erlangen.
Hallo, Groby,
es geht mir nicht um Vor- oder Nachteil. Es geht darum, welchen Anspruch man hat. Bei einem Auto ist man schließlich auch im Nachteil, wenn man ein altes Fahrzeug zum Zeitwert nur ersetzt bekommt, sich für das wenige Geld aber kein altes Auto mehr kaufen kann, weil es nicht reicht.
Oder?
LG, Karin
Hallo, Experten,
Auch Hallo
hat man bei einem Schaden durch einen Fremden Anspruch auf
Ersatz, d.h. Neuanschaffung eines Teiles, das unreparabel
beschädigt wurde, oder muss man Abzüge für die Nutzung und
Alterung akzeptieren?
du bekommst nur den Schaden bezahlt. Beschädigt wurde ein gebrauchtes Teil, also bekommst du auch nur den Ersatz für ein gebrachtes Teil. Extrem gesagt kannst du nicht erwarten, dass jemand, der dir dein 10 Jahre total beschädigt, ein neuwertiges Fahrzeug als Ersatz stellt.
LG, Karin
Grüße
Mike
Hallo, ändert aber leider nichts! Ein Haftpflichtanspruch ist eine „Zeitwert-Angelegenheit“! Tatsächlich gibt´s auch Neuwert-Versicherungen, z.B. Hausrat oder Wohngebäude!
Gruß cooler
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
dass das Geld nicht reicht für die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges, kann ja uch gar nicht vorkommen. Oder aber der Zeitwert war nicht korrekt ermittelt.
Grüße, M
Hallo, Mike,
es geht zwar nicht um ein Auto, aber dich habe ich verstanden. Danke schön!
LG, Karin
Danke für alle Antworten, sie halfen. owT
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