Welchen Anspruch ? Und wem gegenüber ? hat

… eine angemeldete rumänische Saisonkraft im Ernteeinsatz in Deutschland nach einem von ihr unverschuldeten Arbeitsunfall ?
Sie wurde auf Grund des Unfalles sofort Notoperiert , liegt zur Zeit noch im Krankenhaus, wo sie nun bereits dass 2 mal operiert wurde. Sprunggelenkfraktur In der Hoffnung keiner bleibend gesundheitlicher Schäden oder Einschränkungen, wird sie trotz allem wegen ihrer Verletzungen, auch -> nach der Krankenhausentlassung und in Folge der Rehamaßnahmen erwartungsgemäß längere Zeit Arbeitsunfähig sein !
Bis nach Abschluss der Rehamaßnahmen, sind wir als Familienangehörige bereit, sie in unserem Haushalt in Deutschland aufzunehmen - und stellen sie weiterhin einem -> BG- zugelassenen Arzt vor ! Des weiteren ist in ca. 1.1/2 Jahren eine erneute OP notwendig, um die im Sprunggelenk eingesetzten Schrauben zu entfernen ! Abschließend möchte ich anmerken, dass betreffender Arbeitgeber uns gegenüber versichert hat, den Arbeitsunfall seiner Berufsgenossenschaft gemeldet zu haben !
Nun meine Fragen ;
Hätte sie Anspruch auf Lohnfortzahlung ? wenn ja von wem und wie lange ?
nur bis zum geplanten Ende ihrer Saisontätigkeit oder darüber hinaus ?
wann sollte sie gegenüber der Berufsgenossenschaft in Folge Verletzungsgeld beantragen ?
Wie und welche Kosten / Unkosten kann sie / und können wir gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend machen ?

Wir bedanken uns für jede aufrichtige Hilfe von ganzem Herzen im Voraus !
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