Hallo zusammen,
Folgende Situation:
Schuldner hat 02/2005 ein Schuldanerkenntnis mit vereinbarter Ratenzahlung beim Gläubiger unterzeichnet.
Bis 10/2008 wurden die Raten vom Schuldner auch regelmäßig gezahlt.
Seit 11/2008 ist dieser allerdings mit 3 Monatsraten im Zahlungsrückstand.
Der Gläubiger hat dem Schuldner diesen Zahlungsrückstand angemahnt und den Schuldner eine Frist gesetzt in der der Schuldner entweder den Zahlungsrückstand ausgleichen kann oder sich mit Gläubiger in Verbindung setzen kann um mitzuteilen wie er den Rückstand zahlen möchte.
In der Mahnung teilt der Gläubiger ebenfalls mit, daß er nach Ablauf dieser Frist ohne weitere Mitteilung gerichtliche Schritte (Mahnbescheid,…) einleiten wird.
Frage:
Sollte es zur Beantragung des Mahnbescheides kommen, welcher Betrag wird in diesem als Hauptforderung angesetzt? Wird der Zahlungsrückstand (3 Monate Ratenzahlung) angegeben oder die komplette Restforderung des Kredites?
Gläubiger hat wegen dem Fall zur Vorsicht eine Rechtsschutzversicherung ab 02/2009 abgeschlossen. Kann Gläubiger darauf hoffen, daß diese dafür einspringt (Anwaltskosten,…)?
Vielen Dank (ist viel Text, aber hoffe verständlich)
sungirl304
NACHTRAG: Es handelt sich um einen Privatkredit
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Gläubiger hat wegen dem Fall zur Vorsicht eine
Rechtsschutzversicherung ab 02/2009 abgeschlossen. Kann
Gläubiger darauf hoffen, daß diese dafür einspringt
(Anwaltskosten,…)?
Morgen,
zu dem Rest kann ich dir erst mal nichts sagen, das sollten Fachleute übernehmen.
Mit der Rechtschutzversicherung wir der Gläubiger Pech haben, denn im Allgemeinen schließen Versicherungen Rechtsstreitigkeiten die vor Versicherungsbeginn begonnen haben (und vieles anderes) aus. Näheres findest du in der Police.
cu Naseweis
Hi,
im Mahnbescheid sollte der komplette Restbetrag angegeben werden.
Schließlich will der Gläubiger ja sein komplettes Geld zurück erhalten.
Gruss
Hallo!
im Mahnbescheid sollte der komplette Restbetrag angegeben
werden.
Schließlich will der Gläubiger ja sein komplettes Geld zurück
erhalten.
Vielleicht will der Gläubiger ja auch eine Segelyacht in Cannes, ein Pony und eine wunderschöne Ehefrau haben. Soll das dann auch alles in den Mahnbescheid mit rein?
Verlangen kann man nur, was vereinbart worden ist. Wenn nicht vereinbart worden ist, dass bei Ratenrückstand die gesamte Restsumme fällig wird, dann ist das halt nicht vereinbart worden und der Gläubiger muss (besser: sollte - wenn er den Rechtsstreit gewinnen will) sich darauf beschränken, nur das einhzufordern, womit der Schuldner im Verzug ist.
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@worldwidefab
vielen Dank für deine Antworten aber:
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Der Gläubiger ist nicht versnoppt, braucht keine Yacht und ist weiblich (bräuchte dann evtl. nen wunderschönen Ehemann)*g*
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Der Schuldner wird vorerst wohl gar nicht mehr zahlen. Es wurde damals vereinbart, daß die Kreditsumme bis 12/2012 in vereinbarten Raten zurückzuzahlen ist.
Wie soll sich der Gläubiger denn Verhalten? Wenn er nur die ausstehenden Raten einfordert, dann kann er jeden Monat nen neuen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen?
Kann der Gläubiger evtl in einem Mahnschreiben dem Schuldner mitteilen, daß die gesamte Restsumme fällig wird, da sich der Schuldner mit 3 Raten im Rückstand befindet? Oder kann dies im Nachhinein nicht mehr gemacht werden???
Dem Gläubiger ist wichtig, daß er einen Titel über den Gesamtbetrag der Restforderung erwirken kann, damit er mit diesem Titel in den nächsten 30 Jahren (traurig aber wahr) seinem Geld „hinterherrennen“ kann.
@Naseweis
vielen Dank für deine Antwort.
Dazu hab ich noch eine Anmerkung
Momentan liegt ja eigentlich noch kein Rechtsstreit (gerichtliche Auseinandersetzung) vor:
Es wurde ein Kreditvertrag zwischen zwei Privatpersonen abgeschlossen und der Schuldner zahlt nun nix mehr und ist mit 3 Raten im Rückstand. Die andere Person Gläubiger hat den Schuldner bisher nur angemahnt den Ratenrückstand auszugleichen und mit gerichtlichen Konsequenzen gedroht, falls der Rückstand nicht bis zum angegebenen Datum ausgeglichen ist.
Huhu!
Kann der Gläubiger evtl in einem Mahnschreiben dem Schuldner
mitteilen, daß die gesamte Restsumme fällig wird, da sich der
Schuldner mit 3 Raten im Rückstand befindet? Oder kann dies im
Nachhinein nicht mehr gemacht werden???
Doch, das geht - unter bestimmten Voraussetzungen, die im Beispielfall möglicherweise vorliegen, kann man auch eine fristlose Kündigung des Darlehens aussprechen, § 490 BGB. Aber erst danach ist die Gesamtsumme fällig.
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