Ich mache gerade die Steuer für 2010. Gehe ich in Anlage R von dem monatlichen Zahlbetrag, oder von dem anzurechnenden Einkommen aus?
sorry, das verstehe ich leider nicht
„normale Rente“ Z. 5
Einzutragen ist stets der aus der Renten(anpassungs)mitteilung.
Der Jahres-(brutto)rentenbetrag, der in der Regel
nicht mit dem ausgezahlten Betrag identisch ist. Anzugeben
sind auch Rentennachzahlungen und Einmalzahlungen.
Gesamtsumme eintragen und nicht vergessen die Zahlung an die Krankenkasse, die abgezogen wird, bei den Sonderausgaben einzutragen.
Viel Erfolg
hab schon lange keine est mehr gemacht. die rente, die versteuert werden muss, erreichnet sich vom bruttorentenbetrag, davon, das macht aber das programm, musst du im jahr 2010 54 (vielleicht auch 56%) versteuern. grob: nur knapp die hälfte muss versteuert werden
viele grüße
maria
Ich mache gerade die Steuer für 2010. Gehe ich in Anlage R von
dem monatlichen Zahlbetrag, oder von dem anzurechnenden
Einkommen aus?
Hallo SaarahMaria,
in der Zeile 5 der Anlage R kommt das anzurechnende Ein-
kommen, also Brutto Rente. Die Krankenkasse und Pflege-
kasse werden in der Anlage Vorsorgeaufwand abgesetzt.
In dem Jahr 2010 können die Beträge voll abgesetzt werden.
Grüße tilgba
Hallo,
hier ist die Brutto-Rente, also incl. der Abzüge für die KV, anzugeben als Jahresbetrag.
Gruß
Dieter
Ich mache gerade die Steuer für 2010. Gehe ich in Anlage R von
dem monatlichen Zahlbetrag, oder von dem anzurechnenden
Einkommen aus?
Hallo,
in die steuererklarung werden nur Jahreswerte eingetragen.
Die aktuellen Remtenbeträge ergeben sich normalerweise aus der Rentenanpassungsmitteilung zum 01.07. des entsprechenden Jahres. Es sind in der Anlage R die Bruttobeträge einzutragen. Kranken- und Pflegeversicherung müssen in der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst werden.
Viele Grüße hjs
HALLO, es handelt sich b ei der Anlage R um das Formular, wo man seine Rentenbezüge einträgt.
B ei den einzutragenden Beträgen handelt es sich um
den Brutto-Rentenbetrag der im Kalenderjahr 2010 zugeflossen ist. Den jeweiligen Freibetrag berechnet das FA, bzw. es kennt diesen Betrag.
Insofern verstehe ich die Formulierung Zahlbetrag und
anzurechnendes Einkommen nicht so richtig.
Aber vielleicht kann ich darüber noch etwas konkretes
erfahren. Ich würde dann gerne wieder antworten.
Mit freundlichem Gruß
Helmut
Ich mache gerade die Steuer für 2010. Gehe ich in Anlage R von
dem monatlichen Zahlbetrag, oder von dem anzurechnenden
Einkommen aus?
Hallo bei der Rente setzt man den Rentenbetrag (1te Stele im Rentenbescheid) als Renteneinkünfte ein. Bei den Ausgaben wird dann die Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen. Die Daten hat das Finanzamt schon es kann daher nichts falsch gemacht werden.
Gruß M.B.
Ich mache gerade die Steuer für 2010. Gehe ich in Anlage R von
dem monatlichen Zahlbetrag, oder von dem anzurechnenden
Einkommen aus?