Wir überlegen gerade, ob wir uns entweder ein Haus oder doch lieber ein fahrbares Wohnboot zulegen. Die tendenz liegt eher beim Wohnboot aber dazu müssten wir erst einmal wissen, welchen Bootsführerschein man bei einer Bootslänge von 25-40m an Küsten- und Binnengewässern benötigt?
Meine Freundin ist seit 1984 im Besitz der Sportbootführerscheine für Küste und Binnen, hat aber bis jetzt nur meistens Boote bis 10m gefahren.
Wer kann uns da weiter helfen?
Fahrzeuge, die für Sport- und Freizeitzwecke eingesetzt werden, dürfen auf
Seeschifffahrtsstraßen mit dem Sportbootführerschein See geführt werden. Bei
Schiffen der genannten Größe muss man jedoch damit rechnen, dass die Polizei
einen gewerblichen Zweck unterstellt. Denn ein Schiff, das mehr als 12 Personen
befördern kann, gilt gemeinhin als Fahrgastschiff und darf nur mit einem
nautischen Patent geführt werden.
Auf Binnenschifffahrtsstraßen gilt der Sportbootführerschein nur für Fahrzeuge
von weniger als 15 m Länge. Fahrzeuge von 15 m bis unter 25 m Länge dürfen
mit einem Sportschifferzeugnis oder Sportpatent geführt werden. Dann ist Schluss
mit der Freizeitschifffahrt.
Der erste Schritt wäre in jedem Fall die beiden Sportbootführerscheine See und
Binnen. Auf die Prüfung kann man sich heute auch per Online-Kurs vorbereiten.
Für so eine länge braucht man einen anderen führerschein,mit sportboot binnen und see geht das nicht.ich weiß das weil bei uns in boizenburg so ein langes boot als hausboot liegt und der mußte einen anderen führerschein machen und zwar mußte der auch soundsoviel stunden mit einem richtigen binnenschiffer nachweisen.mehr weiß ich auch nicht ich hoffe ich habe dir geholfen
Moin moin,
hier ein Link
http://www.dmyv.de/index.php?id=260
Sehr gute Entscheidung !
Wenn Ihr eine Aubsilungsstättebenötigt kurze email reicht aus.
Viele Grüße
Carsten
Also, um auf See fahren zu können, benötigst Du den SportbootFS See, der gilt, da er keine Längenbeschränkung hat.
Der SBFS Binnen gilt dagegen nur für Boote mit bis zu 15m. D brauchst weitere Patente, die die Wasser + Schfffahrtsdirektion (WSD) ausstellt, z.B.:
15-25m Länge: Schifferpatent E
25-35m Länge: Schifferpatent C1
über 35m Länge: Schifferpatent A.
Bei den größeren Patenten sind immer auch weitere Qualifikationen erforderlich. Zur Vertiefung empfehle ich: www.wsa-minden.de/schifffahrt/patentwesen/index.html
Viele Grüße
Thomas