Moin,
folgender Sachverhalt:
Eine Hausbesitzerin (>80 J.) kann aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr im Haus wohnen. Es wird eine gerichtlich bestellte Betreuerin eingesetzt. Infolge wurde die H. in eine Wohngruppe eingegliedert.
Es handelt sich nicht um ein reguläres Pflegeheim, sondern um ein Konstrukt aus:
Vermietung von Zimmern mit Gemeinschaftsküche und Bad, weiter ein medizinischer Pflegedienst sowie Ergotherapie.
Diese Konstruktion wird m.E. gewählt damit die strengen Auflagen für Heime nicht eingehalten werden müssen, z.B. barrierefreie Wege.
Aufgrund eines Gespräches wurde vereinbart, dass sich die Betreuerin mit der Immobilienabteilung einer Sparkasse in Verbindung setzt.
Jetzt erfahren die Kinder - durch Zufall - , dass dass Haus bereits verkauft ist und H. für geschäftunfähig erklärt wurde.
Irgendwelche Nachfragen bei den Kindern gab es nicht.
Aus meiner Sicht kommen Familienrecht oder sogar schon Strafrecht in Betracht.
Bin für Tipps wirklich dankbar.
Ein schönes WE und Gruß
Volker