Guten Morgen,
ein Verein hat Freistellungsbescheide. Zum Beispiel:
2009-2011 und 2012-2014. Der letztere wurde im November 2015 ausgestellt. Wie verhält es sich mit Zuwendungen, die 2015 vor November geflossen sind. Ist da der alte oder der neue Freistellungsbescheid zu verwenden?
Gern würde der Verrein die neuere nehmen, weil 2009-2011 so lang her scheint, dass es bei privaten Zuwendungen zu Irritationen führt.
Viele Grüße und frohe Weihnachten