Welchen Freistellungsbescheid verwenden

Guten Morgen,

ein Verein hat Freistellungsbescheide. Zum Beispiel:
2009-2011 und 2012-2014. Der letztere wurde im November 2015 ausgestellt. Wie verhält es sich mit Zuwendungen, die 2015 vor November geflossen sind. Ist da der alte oder der neue Freistellungsbescheid zu verwenden?

Gern würde der Verrein die neuere nehmen, weil 2009-2011 so lang her scheint, dass es bei privaten Zuwendungen zu Irritationen führt.

Viele Grüße und frohe Weihnachten

Hi,

gar dunkel ist der Worte Sinn.

Der Freistellungsbescheid wird nicht vom Steuerpflichtigen verwendet, sondern vom Finanzamt, um Gewinne in der angegeben Höhe für das angegebene Jahr steuerfrei zu stellen.

Gruß Ralf

Hallo!

es geht um einen gemeinnützigen Verein, der keine Steuern zahlen muss und der auch Spendenquittungen ausstellen darf, die der Spender steuerlich absetzen kann.

Die Bescheide müssen doch nahtlos übergehen, sonst entsteht doch eine Steuerpflicht und man kann auch keine Spendenbescheinigung ausstellen.

Grundsätzlich gilt:

Der Bescheid kann für ein oder (in der Praxis häufig) auch für drei Kalenderjahr(e) erteilt werden. Jeweils das jüngste Datum des Bescheides ist in die Zuwendungsbestätigung („Spendenbescheinigung“) aufzunehmen.

MfG
duck313

stimmt. Du hast die Worte zwischen den Zeilen richtig interpretiert :smile:
Danke!