Welchen Führerschein für Quad ?

Hi

zum Freizeitvergnügen möchte ich mir einmal über ein Wochenende ein Quad ausleihen .
Ich habe noch den alten „grauen Lappen“ ( 1981 ) und da ist die Führerscheinklasse 3 eingetragen
wenn ich Google befrage , bekomme ich Auskunft über die neuen FS Klassen , aber nicht über die alten Klassen.
Ich fahre zur Zeit ( wieder ) mit dem alten Lappen , weil auf dem Scheckkartenführerschein auch LKW ( Sattelzug ) mit drauf war , ich den aber aus geforderten Nachprüfungen aus Altersgründen , aber ohne Beruflichen Bedarf , diese nicht gemacht habe und deshalb abgegeben habe ( ohne Strafrechtlichen Grund , Nachprüfung war einfach zu teuer , dafür das ich ihn eigentlich nicht brauchte )

Also konkret , darf ich mit dem alten FS 3 Quad fahren , oder gibt es da Einschränkungen ?

( Helm etc , will ich nicht wissen , nur die Führerscheinfrage )

dankend

Toni

Hi,

Du kannst mit Deinem PKW FS Klasse 3 fahren.

Gruß

Hallo,

ich wüsste auch nicht, warum Deine Kl. 3 nicht reichen sollte. Schließlich sind Quads keine Motorräder, sondern mehrspurige Fahrzeuge bzw. Leicht-KFZ. Laut Zulassung sind das „Vierrädrige Fahrzeuge“, irgend etwas mit „Zugmaschine“, selten auch „offene PKW“.

Auch wenn sich Zugmaschine nach LKW anhört, die alte Klasse 2 wird wegen des geringen Gewicht nicht benötigt. Und die alte Klasse 1 ist nur für einspurige Fahrzeuge.

Dass Quads vom Fahrverhalten ganz anders sind als alles andere auf Rädern und man deswegen nicht einfach damit losheizen sollte, ist eine andere Sache.

Beste Grüße
Guido

Hallo,

Dass Quads vom Fahrverhalten ganz anders sind als alles andere
auf Rädern und man deswegen nicht einfach damit losheizen
sollte, ist eine andere Sache.

Beste Grüße
Guido

Hi
Das ist klar , das denke ich mir , wahrscheinlich eher wie ein Kart als ein Auto.
Motorradhelme , Schutzkleidung , etc sind vorhanden
Die bessere Hälfte sprach mal davon das Sie gerne einmal ein Quad fahren wöllte , auch Sie hat den selben Lappen und ähnliche Fahrpraxis und ich liebäugele mit der Idee an Ihrem Geburtstag 2 Quad’s zu leihen und einen Sommerausflug ( mitte Juli ) zu machen .
Das es keine Heizerei gibt , liegt demnach so auf der Hand

gruss

Toni

Hallo,
gehört zwar ins Verkehrsrecht und auch gilt FAQ:1129, aber…

Ich fahre zur Zeit ( wieder ) mit dem alten Lappen , weil auf
dem Scheckkartenführerschein auch LKW ( Sattelzug ) mit drauf
war ,

…warum wurde der graue Lappen nicht eingezogen, als der Scheckkartenführerschein ausgestellt wurde?

ich den aber aus geforderten Nachprüfungen aus
Altersgründen , aber ohne Beruflichen Bedarf , diese nicht
gemacht habe und deshalb abgegeben habe

Muß man ja nicht. Da eine Gültigkeit draufsteht, gilt der für die Klassen dann einfach nicht mehr. Zurückgeben bedeutet imo ihn endgültig abzugeben.

Cu Rene

…warum wurde der graue Lappen nicht eingezogen, als der
Scheckkartenführerschein ausgestellt wurde?

Ich habe den Scheckkartenführerschein ausgehändigt bekommen als ich damals die Klasse 2 oder wie auch immer die jetzt heisst , zu einem späteren Zeitpunkt als den PKW Führerschein , gemacht habe ( fast 15 Jahre später )
zu diesem Zeitpunkt , das war gerade in den ersten Wochen wo es diesen Scheckkartenführerschein gab , sprach keiner von abgeben des alten Lappen.

Erklärt jetzt auch warum die so dämlich geschaut haben , als ich den abgegeben habe .

Toni

Hallo,
dann war vermutlich der Antrag nicht ganz korrekt ausgefüllt, sonst hätte das spätestens der Prüfer (oder wer ihn ausgegeben hat) sehen müssen (man selbst hätte sehen können, daß das Datum bei den „alten Klassen“ nicht stimmt). Egal, sofern man jetzt nur noch einen hat, dürfte alles im grünen Bereich sein.

Klasse 2 ist BCE - habe ich bei der Bundeswehr schon vor über 20 Jahren mit der Bezeichnung gemacht, dann auf 2 umgeschrieben und jetzt wieder BCE. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.

Cu Rene