Hallo,
ich habe zurzeit einen GdB von 20 wegen Funktionsstörung der Wirbelsäule.
Nun kommt eine Psychologischer Erkrankung hinzu, Angst und Panikstörung.
Mit welchen GdB kann ich rechnen?
Mit den Tabellen komme ich nicht so zureicht und vielleicht weiß jemand in den Gebt beschied.
hello, die Pallette der Bewertung ist dabei von 0 bis 100 (aus:Versorgungsmedizinische Grundsätze - Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008):
Stärker behindernde Störungen
mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen, Entwicklungen mit Krankheitswert, somatoforme Störungen) 30 - 40
Schwere Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit)
mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten 50 - 70
mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten 80 - 100
Insofern kann ich Ihnen dabei keine wirklich sichere Auskunft geben ohne z.B. einen Bericht eines Psychiater oder Psychologen gesehen zu haben.
Zu beachten ist, das die GdB werte nicht einfach addiert werden. (20 + 30 sind nicht 50 sondern eher 40 oder gar nur 30 je nach Befundlage).
VG
Rudi
Leider kann ich dir auf diesem Gebiet keine Auskunft erteilen; da mußt du dich schon auf die entsprechenden Gutachten der Krankenkassen dzw. der von ihnen Beauftragten Gutachter verlassen.
Selbst, wenn du mit mehr als 20 % GdB eingestuft werden solltest, z.B. 30, 40 oder 50, dann würdest du meines Wissens nach immer noch als Leichtbehinderter gelten.
Ich selbst bin beinamputiert und verfüge negen einigen anderen Kleinigkeiten über einen GdB von 80%.
Es tut mit Leid, daß ich dir nicht weiterhelfen kann.
Hallo,
Panik- oder Angstattacken gibt es in diversen Schweregraden. Es kommt darauf an, in wie weit sich die Attacken im täglichen Leben auswirken. Der GdB kann von 30 bis zu max. 80% betragen. Hier wird im Streitfall ein gerichtliches Gutachten nach mündlicher Einvernahme erstellt. Außerdem ist zu berücksichtigen, wie lange diese Erkrankung vorliegt. In den ersten 1 oder 2 Jahren dieser psychischen Erkrankung kann der GdB wegen eventuell noch zu erwartender Besserung geringer eingestuft werden. Ich würde die neuen Erkrankungen mit einem „Verschlechterungsantrag“ einreichen und bereits aussagekräftige Atteste (von Psychiater/ Psychotherapeuten) beilegen.
Viel Glück + Grüße aus Bonn… siebengebirgler
Hallo,
leider habe ich für meine Psychologische Erkrankung keinerlei Unterlagen, man bekommt einfach keine Ausgehändigt.
Mein Psychologe hat etwas mit Angst und Panikstörung seit Februar 2010 mir dem Diagnoseschüsseln aufgeschrieben und Störung im Sozialverhalten, oder so ähnlich, seit der Grundschulzeit.
Ich scheue de Kontakt zu Menschen.
Was die Klinik über mich für Unterlagen hat und was darin steht, das weiß ich nicht.
Es gibt noch ein Psychologisches Gutachten, darin steht das ich für den 1. Arbeitsmarkt nicht in Betracht komme.
Ist es anhand der Informationen möglich eine Einschätzung abzugeben?
Hallo,
leider habe ich für meine Psychologische Erkrankung keinerlei
Unterlagen, man bekommt einfach keine Ausgehändigt.
Sie sollten Ihre Kasse darüber informieren und auf einem Befundbericht bestehen. Sie sollten auch Ihre Hausärztin darum bitten, einen solchen bei der Therapeutin anzufordern.
Mein Psychologe hat etwas mit Angst und Panikstörung seit
Februar 2010 mir dem Diagnoseschüsseln aufgeschrieben und
Störung im Sozialverhalten, oder so ähnlich, seit der
Grundschulzeit.
Ich scheue de Kontakt zu Menschen.
Was die Klinik über mich für Unterlagen hat und was darin
steht, das weiß ich nicht.
Verfahren Sie hier genau so: Fordern Sie einen Bericht an und schlaten des Hausartz ein.
Es gibt noch ein Psychologisches Gutachten, darin steht das
ich für den 1. Arbeitsmarkt nicht in Betracht komme.
Und welche Diagnose steht da drin ? Was ist die Begründung ?