Hallo, eine etwas knifflige Frage.
Ich bin verheiratet, lebe aber getrennt. Mit meinem Noch-Mann habe ich eine Tochter.
Mein neuer Partner, ebenfalls noch verheiratet und getrennt lebend, 2 Kinder mit Ex-Partnerin.
NUn erwarten wir ein gemeinsames Kind. Für mich stelle sich nun die Frage, welchen Nachnamen das Kind tragen kann. Könnte es meinen ehelichen Namen annehmen? Möchte diesen nämlich auch nach einer Scheidung fortführen, da mein 1. Kind ja nunmal auch diesen Namen trägt.
Bin um Antworten sehr dankbar
Grundsätzlich bekommt das Kind den Name der Mutter, egal, ob das ein ehelicher ist. Von daher dürfte es keine Probleme geben, da ja auch Sie den Ehenamen behalten wollen. In der Geburtsurkunde wird automatisch Ihr Name eingetragen, es sei denn, es wird etwas anderes beantragt, z.B. der Name des neuen Partners. Dies kann der Fall sei, wenn eine Ehe mit Namensänderung geplant ist - eine Einbenennung kostet nämlich später extra…
Wichtiger ist, dass die Vaterschaft im Vorfeld anerkannt wird, sonst ist nämlich der Noch- Ehemann als Vater in Verdacht, weil das Kind ja ehelich ist. Sowas kann man beim Jugendamt beurkunden. Dort kann man auch den Nachnamen festlegen, falls er vom eigenen abweicht.
Es gibt übrigens für getrennt lebende, wie für unverheiratete die Möglichkeit der Beistandsschaft beim Jugendamt - die beantworten solche Fragen und kümmern sich um Unterhaltsfragen - kostenfrei.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
anna
Hallo, da ich selbst mal in der Situation war, möchte ich dir gerne mal Antworten.
Ja dein Kind wird deinen Nachnamen erhalten, also deinen ehelichen Nachnamen. Da du doch Verheiratet bist, wird dein Exmann aber auch als Vater in der Geburtsurkunde stehen. Dein jetziger neuer Partner müßte dann eine vaterschaftsanerkennung machen, und dein Exmann muss die Vaterschaft abgeben und zustimmen, dass dein neuer Partner der Vater ist.
Viel glück