Welchen Preis vor Zwangsversteigerungstermin?

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe das mir jeamand helfen kann.

Ich interessiere mich für eine Immobilie die in die Zwangsversteigerung gehen soll. Es wurde schon ein Gutachten angelegt nachdem die Immobilie einen Verkehrswert von 110.000 € hat. ich habe jetzt mit beauftragten Firma gesprochen und gefragt ob auch ein nerwerb vor der versteigerung möglich ist. er meinte, wenn ein entsprechendes angebot kommt dann könnte er das mit den gläubigern versuchen zu klären. meine frage ist jetzt welchen preis mann da jetzt etwa abgeben sollte. verkehrswert, unter verkehrswert oder muß man über verkehrswert bieten?

vielen dank

Hier steht alles zur ZV

http://www.schuldenfrust.de/Immobilie.pdf

auf jeden Fall unter Verkehrswert, aber schauen Sie sich die Immobilie vorher an, wenn der Besitzer ein Interesse daran hat, und der muss eh zustimmen, sollte er Ihnen auch alles zeigen, dann können Sie herausfinden, wie viel er mindestens haben will…

wenn Ihnen das zuviel ist, gehen Sie über die Zwangsversteigerung, hier wird in der Regel unter Verkehrswert gesteigert. vielleicht 2/3 des Verkehrswerts.

Gehen Sie jetzt schon zu einer Zwangsversteigerung um das System zu verstehen, sonst sind Sie bei Ihrer eigenen, wo Sie dieses Haus kaufen wollen, überrascht, wie es abläuft, es wird auf dem Flur die Info gegeben, wieviel Sie bieten müssen, damit Sie überhaupt den Zuschlag bekommen. Alles legal, aber wertvolle Infos, deswegen einmal vorher als Besucher teilnehmen.

Hallo,

ich kann leider nicht helfen. Aber dies Thema ist sehr spannend und ich werde es weiter verfolgen ob jemand anderes einen guten Rat geben kann. Ich wünsche viel Glück!!
Kati

Hallo,

ich weiß nicht, wo du für den Betrag eine Immobilie erwerben kannst, aber du wirst sie sicher vorher gesehen haben, oder?

Wenn schon die Zwangsversteigerung ansteht, musst du auf keinen Fall den Verkehrswert bieten. Ich würde so ca. 20 % darunter bleiben. Achte bitte auch darauf, ob noch eine Grundschuld eingetragen ist. Das musst du natürlich vorher klären, bevor du bietest.

Schau doch bitte mal unter dem entsprechenden Amtsgericht des Ortes und dann unter Zwangsversteigerung. Da wird häufig schon ein Preis genannt, der bei dem ersten Termin mindestens erzielt werden muss.

Liebe Grüße von Hulda aus Fulda

Hallo AtzeDyanmo,

wenn eine Immobilie in die Versteigerung geht, wird beim 1. Termin nahezu immer der Verkehrswert als Mindestgebot angesetzt (das kann man zu gegebener Zeit aber beim Amtsgericht einsehen, wenn ein Termin für die ZV angesetzt ist). Wenn Sie vorab einen Preis vorschlagen möchten (das ist ja dann kein Gebot), ist es interessant zu wissen, wie hoch die auf der Immobilie lastenden Schulden tatsächlich sind (diese „beauftragte Firma“–> ein Makler? sollte das wissen). Sind sie niedriger als der Verkehrswert, würde ich die Versteigerung abwarten (ggf. auch den 2. Versteigerungstermin, da ist das Mindestgebot dann nämlich wesentlich niedriger und meist gerade mal so hoch, dass die Schulden gedeckt sind), sind sie höher als der Verkehrswert, wäre es ein Versuch wert, genau diesen Betrag zu bieten, sofern Sie diesen Betrag anlegen möchten.

Grundsätzlich gilt als oberstes Gebot bei Objekten, die zur Zwangsversteigerung stehen: „RUHE bewahren und sich sein ggf. sogar großes Interesse nicht anmerken lassen.“ Bei Erwerb einer Immobilie durch Zwangsversteigerung (oder deren „Vorboten“) hilft nur „pokern“, damit man finanziell auch von der ZV profitiert, natürlich ggf. auch mit dem Verlust des Objektes rechnen muss, weil jemand anders mehr (ggf. sogar zu viel) bietet.

Gruß
i73

Hallo Atze,
das ist wie auf dem türkischen Bazar. Überleg Dir auf jeden Fall vorher, wieviel Du ausgeben willst und behalte noch eine Reserve für Unvorhergesehenes und evtl. Reparaturen. Denk auch an die Kosten des Notars, die Grundbuchkosten und die Grunderwerbsteuer. Im Internet gibt’s Rechner für diese Kosten, wenn Du unter „Grundbuchkosten“ oder „Notarkosten“ googelst.
Fang mal recht weit unten an und sieh, wie Dein Gesprächspartner reagiert. Über Verkehrswert würde ich nicht gehen. Dann kannst Du gleich in der Zwangsversteigerung mitbieten. Die meisten Häuser und Wohnungen, die ich in meiner Berufspraxis versteigert habe, gingen für 70% des Verkehrswertes weg, z. T. noch darunter. Ausnahmen gibt’s natürlich immer.

Den Kaufvertrag müssen alle Eigentümer unterzeichnen, und zwar vor einem Notar. Die Gläubiger, also die Banken, die im Grundbuch eingetragen sind, müssen mit dem Kaufpreis einverstanden sein, weil sie ihre Grundschulden sonst nicht löschen werden. Dein Problem ist es, alle Parteien unter einen Hut zu bringen, und das ist oft nicht einfach. Oftmals scheitert der Kauf vor der Zwangsversteigerung daran, daß einer der Beteiligten querschießt oder verweigert. Versuchen kann man’s auf jeden Fall. Wenn’s nicht klappt, kannst Du immer noch auf die Versteigerung warten.

Viele Grüße
Morelle

Hallo, leider keine Ahnung. Trotzdem viel Erfolg.

Hallo,

das Erreichen des Verkerhswertes für die Bank ist sicherlich ein Erfolg. Ziel sollte ein Wert unter dem Verkehrswert sein. Ob die Bank sich darauf einlässt, weiß man jedoch vorher nicht.
Wenn ein Gutachter eine Stellungnahme für die Bank schreibt, die eventuelle Kosten und eine fehlerhafte Berechnung des Wertes belegt, hat man vielleicht bessere Chancen, den Preis zu drücken.

Unsere Gutachter unterstützen Sie auch bei den Preisverhandlungen mit der Bank: www.der-Hausinspektor.de

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

MfG

Jens Gause

Hallo,

man muss gar nichts. Natürlich möchten die Gläubiger einen möglichst hohen Preis für die Immobilie erzielen. Daher würde ich raten sich selbst einen Kaufpreis zu überlegen, welchen man maximal wirklich bereit ist für die Immobilie zu zahlen und diesen zu bieten und im Anschluss das Gespräch mit den Gläubigern suchen.

Wenn man diesen Preis bietet, freut man sich bei einem Zuschlag und ist nicht frustriert bei einer Absage.

Alles andere ist pokern. Mann kann Glück haben oder eben auch nicht.

Gruß

Lars Timmermann
www.laren-property.de

Guten Morgen,

selbstverständlich können Sie ein Objekt, welches zwangsversteigert werden soll, im Vorfeld bereits erwerben, sofern der Eigentümer mitzieht. Natürlich müssen dann auch die auf dem Grundbesitz lastenden Verpflichtungen der Gläubiger beachtet werden. Es nützt aber nichts, wenn die Gläubiger mit einem Verkauf einverstanden sind, hingegen aber der Eigentümer nicht (mit dem schließlich der Kaufvertrag geschlossen werden muss).

Der Verkehrswert wird regelmäßig im Zwangsversteigerungsverfahren festgesetzt. Er gilt als Richtwert, nicht aber etwa als sogenanntes Mindestgebot. Zunächst kann davon ausgegangen werden, dass ein Gebot ab 55.000,00 € möglich sein dürfte (es handelt sich um die sogenannte 5/10tel-Grenze. Je nach Verfahrensstand ist es allerdings auch möglich, billiger zu erwerben, allerdings möglicherweise auch viel teurer.

Zwangsversteigerungen sind nicht ganz ungefährliche Geschäfte, wenn man sich nicht auskennt. Deswegen rate ich dringend, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mit Verlaub: Anwälte sind oft die schlechtere Adresse.

Viel Glück!

Antwort:
Sie stellen einem Nichtbeteiligten eine schwierige Frage.
Kommt darauf an, was Ihnen das Objekt wert ist. Wenn Sie es unbedingt haben wollen, müssen Sie auf alles gefasst ein.
Am besten, Sie nehmen Kontakt auf mit der die ZV betreibenden Bank. Die hat feste Vorstellungen und nennt Ihnen den per Notar zu erwerbenden Preis.
Wenn Ihnen das zu hoch erscheint, müssen Sie es auf die ZV ankommen lassen. Setzen Sie sich aber dann ein Bietlimit. Es gibt das sogenannte Bietfieber. Es sollte Sie im ZV-Termin nicht überholen.
Alles was unter 100% des gerichtlichen VWT ist, sollten Sie akzeptieren. Immer vorausgesetzt, dass das gerichtliche VWT-Gutachten sauber ist (besichtigen und mit dem VWT-Gutachten vergleichen.

Grüsse
Bracco

Hallo,
es kommt immer auf die Immobilie drauf an (Wie begehrt diese ist und auf die Lage).
Weiterhin kommt es drauf an um wieviel der Noch-eigentümer im Rückstand ist und wieviel Forderungen die Bank noch hat.
Es ist auch zu bedenken, dass ein Erwerb vor dem ZV-Termin kaufmännisch gesehen meistens ein schlechtes Geschäft ist, da die Immobilie im ZV-Termin oft günstiger zu ersteigern ist.
Allerdings muss man sich dazu im ZV Verfahren auskennen.
Hier ist einmal eine Info dazu wie sowas abläuft:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…
Wenn man wirklich versucht vor der ZV zu kaufen würde ich einmal 80.000.- Euro anbieten und die Bank darauf hinweisen, dass sie ja dadurch (den jetzigen Kauf) das Risiko und die Kosten der ZV vermeidet.
Vielleicht gehen sie drauf ein oder machen ein Gegenangebot…

Da kann ich leider nicht weiter helfen, dies liegt nicht in meinem Ermessen. Sorry. MFG