Welchen Rauchmelder kann ich gesetzlich selber einbauen?

Bei uns stehen demnächst Modernisierungen an. D.h. der Vermieter will in jedem Haushalt Funktrauchmelder anbringen und dann die Miete bzw Betriebskosten um 11% erhöhen. Die Rede war von jedem Zimmer, 2 SZ, WZ, Flur, KÜ und Bad. Da ich diese Mieterhöhung allerdings nicht einsehe, will ich mir selber welche einbauen. Der Vermieter ist eine große Wohnungsgesellschaft in Bayern/München.

  1. Müssen es Funkrauchmelder sein oder gehen auch normale? Es gibt ja welche die kosten 10€ beim Hagebaumarkt und sind top
  2. Darf er die Miete um 11% erhöhen oder gibt es da eine Grenze?
  3. Soweit ich weiß, müssen nur in SZ, WZ und Flur Rauchmelder sein. Bad und Küche nicht. Stimmt´s?
  4. Wir heizen unsere Wohnungen mit Holzöfen, d.h. das hier regelmäßig die Zimmer teilweise eingeraucht werden. Jeden Tag Feueralarm wegen geöffneter Ofentür muss nicht sein.
  5. Kann ich vom Vermieter verlange, das er MEINE Rauchmelder einbaut, statt seine, solange sie der Vorschrift entsprechen?

Servus,

einbauen darfst du dir jeden, bringt aber nichts, da der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist die Rauchmelder einzubauen und als Mieter hast du dies zu dulden.

sprich du kommst nicht drum rum.

Moin, neben dem sxhongesagtem, es liegt wohl ein Missverständnis vor.

Die Gesamtmiete wird nicht um 11% erhöht. Es werden 11% der Kosten der Installation der RM auf die Miete aufgeschlagen.

Da wirst Du wohl nichts verhindern können.

Gruß Volker

Hallo,

die Einbaupflichten sind in den Gesetzen der Bundesländer formuliert. Welches ist dein Bundesland?

Die Kosten für den Einbau sind wohl mit 11% auf die Jahresmiete umlegbar.
Sollten also 250€ pro Wohnung nötig sein, dann erhöht sich die Miete dadurch um 27,50€ pro Jahr.

  1. Es reichen auch einfache Melder. Für 10€ gibt es keine, die „TOP“ sind. Stiftung Warentest befand beim letzten Test: „gute gibt es ab 20€“

  2. Um 11% der Kosten! Nicht um 11% absolut.

  3. Ergibt sich aus deinem Bundesland

  4. Ich hoffe, du dramatisierst die Verrauchung. Falls das so schlimm ist, müssen Hitzemelder installiert werden.

  5. Wenn der Vermieter in der Pflicht ist, hat er das Sagen.

Das ist nicht korrekt.
Es geht um „Aufenthaltsräume“, noch genauer Räume in denen man sich lange aufhält, also hauptsächlich die Schlafräume.
Plus die Flure vor solchen Räumen in Richtung Ausgang(Haustür/Wohnungstür).

Bad, Küche, sonstige Nebenräume brauchen keine (vom Gesetz her).
Küche und Bad sind keine Aufenthaltsräume, außerdem ist hier die Fehlalarmgefahr unnötig hoch (Kochdünste, Wasserdampf).

Und ja, es reichen „einfache“ gute Melder, die tatsächlich für 10-20 € im Handel sind (empfohlen ca. 20 € mit 10-Jahresbatterie und 10 Jahre Gebrauchsdauer des Gerätes).

Funkmelder haben gewisse Vorteile, weil hier bei Auslösung in einem Raum alle Melder akustischen Alarm schlagen.
Man kann sie nicht überhören.
Das ist der einzige Unterschied. In Etagenwohnungen reichen aber durchaus Einzelmelder mit Einzelalarmierung.
In Einfamilienhäusern mit mehreren Etagen haben Funkmelder ihre Berechtigung.

Aber grundsätzlich bestimmt Art und Umfang der Vermieter. Er darf nur nicht wirtschaftlich unvernünftig handeln. Aber da ist die Spanne recht groß.
Man kann nicht selbst Melder montieren, nur mit Ansprache und Genehmigung des Vermieters. Schließlich ist er für den Einbau und die Funktionsfähigkeit verantwortlich. Das kann er am besten, wenn er Einbau veranlasst und überall gleiche Geräte sind.

Und wie schon gesagt, die Kosten der Modernisierungsmaßnahme „Rauchwarnmelder“ kann mit 11 % auf die Jahresmiete umgelegt werden. Die Miete steigt nicht um 11 % !

MfG
duck313

Ich würde mir weniger um Hitze als vielmehr um Kohlenmonoxid Gedanken machen.

Das kann ein Problem werden.

So stark rauchen darf aber kein Kaminofen, dass er den ganzen Raum verraucht und den Melder auslöst. Da lasst euch mal vom Schornsteinfeger beraten, wie man richtig anfeuert oder ob der Ofen einen Fehler hat !

Sprecht vorher den Vermieter und bei Montage der Geräte die Handwerker daraufhin an, ob man da etwas ändern kann (Lage der Melder im Wohnraum).

Hallo,
Rauchmelder muss und tut der Vermieter einbauen (lassen), nicht der Mieter. Kosten fuer die Geraete (Hardware) koennen Kauf oder Miete sein. Kosten entstehen nicht nur durch den Einbau. Sie werden jaehrlich geprueft und alle paar Jahre ist die Batterie leer und wird erneuert, oder der ganze Melder erneuert. Fuers Pruefen fallen Kosten an, auch weil die Pruefung Arbeitszeit enthaelt und bei der Wohnungsgesellschaft gebucht und dokumentiert werden muss.
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Ob der Mieter zusaetzlich weitere eigene Rauchmelder einbauen mag ist ihm ueberlassen, statt der anderen Rauchmelder eigene Geraete geht bei grossen Gesellschaften normal nicht, nachfragen erlaubt.
Gruss Helmut

Dann stimmt hier was ganz und gar nicht. Lasst das bitte unbedingt prüfen. Ein vernünftig gewarteter Kamin und Esse blasen keinen Rauch ins Zimmer.

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