Welchen Schätzer für Hausverkauf wählen?

Hallo,

ich möchte mein Haus ohne Makler selbst verkaufen. Anfragen solventer Interessenten, die bereit wären, einen realistischen Preis zu zahlen, habe ich reichlich. Sie verlangen allerdings ein Wertgutachten.

Woher bekomme ich nun einen Gutachter, der einen vernünftigen Marktpreis ermittelt?

Wenn der Schätzer, dem es ja egal sein kann, das Haus irrtümlich z.B. 50.000 Euro zu gering schätzt, hätte ich 50.000 verloren. Solch ein Schätzer wäre ein teures Vergnügen.

Soll ich einen Schätzer vom Amtsgericht beauftragen? Oder freien vereidigten Schätzer? Oder ganz anders vorgehen?

Moin, moin,

hier scheint noch einiges Unklar. Warum sollst Du ein Gutachten erstellen lassen?? Würdest Du auch ein Gutachten erstellen, wenn der Käufer das gar nicht will. Wenn Jemand diese Leistung haben will, so soll er/sie doch auch das Gutachten in Auftrag geben und bezahlen (ausser, Du willst es eben selbst erstellen lassen, dann ist das aber Deine eigene Entscheidung). Ein Gutachten kostet nun ja auch etwas Geld, auch nicht unerheblich. Wenn sich ein SV bei 100T€ um 50T€ verschätzt, dann war es wohl ein nicht so guter SV:wink:

Der Begriff Sachverständiger oder Gutachter ist übrigens nicht geschützt. Somit kann sich Jeder SV oder Gutachter nennen (daher ist oftmals billig nicht gleich günstig). Lieber 1 x etwas mehr ausgeben, als 3 x Schrott zu erhalten und immer noch nicht weiter sein:wink:

Das Amtsgericht hat keine eigenen Gutachter. Es ist eher so, dass das Gericht (besser der Rechtspfleger und auch der Richter) in der Entscheidung frei ist, welchen bzw. welche Art von Sachverständigen sie beauftragen, unabhängig der Art (z.B. freier, zertifizierter, ö.b.u.v., etc.).

Es gibt keine „freien vereidigten“ SV´s, entweder oder. Habe eine Typologie von Sachverständigen als PDF, wenn gewünscht, kurze Mail an: [email protected], sende es dann unverbindlich und kostenfrei zu, hier würde es wohl den Rahmen sprengen, sind 2 DIN A 4 Seiten.

Wünsche viel Erfolg, einen angenehmen Tag und verbleibe:

Bernd A. Binder

Moin, moin Herr Binder,

vielen Dank für die ausführliche Antwort und die interessanten Tipps!

Herzliche Grüße
Hoppel-hoppel

Wenn Sie einen vereidigten Sachverständigen (Gutachter) für Immobilien beauftragen, dürften Sie richtig liegen. Sie müssen aber bedenken, dass jedes Gutachten nur eine Meinungsäusserung ist -wenn auch eine „sachverständige“ Meinung…! Auch hierbei kann es zu gegensätzlichen Berechnungen und Einschätzungen der wertbeeinflussenden Fakten (Lage, Ausstattung, Prognose für künftige Nutzungsmöglichkeiten usw.) kommen. Eine Liste von Adressen gibt´s bei der Industrie- und Handelskammer, oder beim Gutachterausschuss der Gemeinde/Stadt nach dem Bundesbaugesetz. Bei letzterem sind die örtlich orientierten Schätzer zu finden. Diese schätzen allerdings eher niedrig als hoch.

Hallo Herr Gintemann,

vielen lieben Dank für die Tipps, auch für den Hinweis, woher ich eine Adressenliste bekomme!

Hoppel-hoppel

Hallo,

ganz so einfach geht es nicht. Wenn ein (Schätzer?) Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten- und unbebauten Grundstücken sich eben mal um EUR 50.000 irrt, dann ist er dafür haftbar.

Deshalb haben Sachverständige ein Interesse, die Gutachten so exakt wie möglich zu erstellen. Diese Gutachten müssen im Zweifelsfall auch vor Gerichten standhalten. Meistens haben Sachverständige auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Ich würde im Internet auf die Webseite von Dr. Sprengnetter Immobilienbewertung gehen.

Dr. Sprengnetter ist die führende Akademie, die Immobiliensachverständige ausbildet und auch zertifiziert. Nach erfolgter Ausbildung und Prüfung werden diese Sachverständigen von den deutschen Gerichten als Sachverständige anerkannt, und wenn Stellen frei sind, auch als Sachverständige vereidigt.

Ich habe die Ausbildung dort persönlich durchlaufen und kann die dort ausgebildeten Sachverständigen deshalb empfehlen. Lassen Sie sich von dort einen Sachverständigen für Ihren Standort empfehlen.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter baumgarten

ich möchte mein Haus ohne Makler selbst verkaufen. Anfragen
solventer Interessenten, die bereit wären, einen realistischen
Preis zu zahlen, habe ich reichlich. Sie verlangen allerdings
ein Wertgutachten.

Woher bekomme ich nun einen Gutachter, der einen vernünftigen
Marktpreis ermittelt?

Wenn der Schätzer, dem es ja egal sein kann, das Haus
irrtümlich z.B. 50.000 Euro zu gering schätzt, hätte ich
50.000 verloren. Solch ein Schätzer wäre ein teures Vergnügen.

Soll ich einen Schätzer vom Amtsgericht beauftragen? Oder
freien vereidigten Schätzer? Oder ganz anders vorgehen?

Auf die Antwort von ImmoPrоfiΡetеr folgendes:
Dem Fragesteller hilft diese Antwort nicht, da sie nicht den Kern der Frage trifft: Niemand (ausser ein rk Urteil) kann objektiv „feststellen“, dass ein Sachverständiger das Ergebnis fehlerhaft ermittelt hat, wenn es sich nicht um einen offensichtlichen Rechenfehler oder Falschanwendung eines individuellen Faktums (z.B. Status im Bebauungsplan) handelt. Alle anderen Äusserungen sind (vorausgesetzt, sie sind nach bestem Wissen und Gewissen geschehen!) freie Meinungsäusserungen.

Hallo Herr Baumgarten,

vielen Dank für die Antwort!

Eine Haftbarkeit des Schätzers dürfte eher theoretischer Natur sein. Ich müsste einen zweiten Schätzer beauftragen, der das Haus deutlich teurer schätzt. Mittels dieses zweiten Gutachtens müsste ich dem ersten Gutachter eine Falschberechnung nachweisen können und diese dann - mit ungewissem Ausgang - in jahrelangen, aufreibenden Prozessen einzuklagen versuchen.

Ich habe mich gefragt, ob statt eines Schätzers ein Immobilienmakler bei der Preisfindung helfen könnte. Ein befreundeter Imobilienmakler bestätigte mir, dass Schätzer eher zu niedrig schätzen würden. Was aber, wie er sagt, in noch höherem Maße auch auf Makler wie ihn selbst zutreffen würde. Makler seien an einem raschen, leichten Abverkauf mehr interessiert als an höherer Provision. Als Makler müsse er Kunden zwar hohe Verkaufspreise versprechen, um sie zu ködern, aber anschließend würde er Argumente finden, sie billig feilzubieten.

Ich habe nun folgendes gelernt:
Den Schätzer sollte ich bestenfalls als Hilfe bei der Preisfindung(qualifizierte Meinungsäußerung) betrachten.

Ich werde den Interessenten einen Mindestpreis nennen, unter dem ich nicht verkaufe. Dann sollen sie Gebote abgeben. Der Meistbietende erhält das Anwesen.

Viele Grüße
HH

Hallo,

viele Wege führen nach Rom. Ob Sachverständiger, Makler, Bieterverfahren oder Versteigerungsverfahren. Sie sollten sich nur über die jeweiligen gesetzlichen Tragweiten im Klaren sein. Im Versteigerungsverfahren müssen Sie zum Beispiel an den höchst Bietenden verkaufen. Im Bieterverfahren können Sie an den höchst Bietenden verkaufen. Was Sie vorhaben ist das Versteigerungsverfahren, da Sie mit einem Höchstpreis beginnen. Sie sind dann verpflichtet, das höchste Gebot anzunehmen, auch wenn es nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Vorsicht!!

Die Aussage des sogenannten Maklers ist absurd. Wer so handelt und sich dann noch Makler nennt, der sollte diesen Beruf aufgeben. Es ist eine kurzfristige Abzocke, die aber nichts mit einem „Ehrbaren Kaufmann“ zu tun hat. Wer Verkäufer derart, wider besseren Wissens täuscht, dem sollte die Erlaubnis zum Makeln entzogen werden.

Jeder verantwortungsbewusste Makler wird für ein zum Verkauf angebotenes Objekt, eine Marktwertberechnung nach dem Sachwertverfahren (eigen genutztes Einfamilienhaus) durchführen, und diese dann mit dem Verkäufer besprechen.

Wenn die Kaufpreisvorstellungen des Verkäufers von dieser Marktwertermittlung zu weit nach oben abweichen, wird jeder vernünftig handelnde Makler sich von dem Verkäufer verabschieden und das Objekt nicht mit aufnehmen. Nur sogenannte Probis (probieren wir es mal) greifen bei solchen Verkäufern zu, ohne den Verkäufer aufzuklären, da ihnen die Preisfindung oft selbst nicht bekannt ist.

Auch die pauschale Aussage, dass Sachverständige meistens zu niedrig bewerten, entbehrt jeglicher Grundlage. Derartige Pauschalierungen passen zu dieser Person.

Lassen Sie das Haus von drei verschiedenen Maklern ansehen und lassen sich jeweils den Preis nennen, für den der jeweilige Makler es vermitteln würde. Nennen Sie auf keinen Fall Ihre Kaufpreisvorstellung. Dann bekommen Sie das Gefühl für den richtigen Kaufpreis. Unterschreiben Sie nichts, dann bleiben Sie frei für den Privatverkauf.

Beste Grüße und viel Erfolg
Peter Baumgarten

Hallo Herr Baumgarten,

dss es rechtlich relevant ist, ob ich mich für ein Bieter- oder Versteigerungsverfahren entscheide, wusste ich nicht, danke für die Warnung! Da gibt es ja einige Fallen, in die man als Laie tappen kann!

Vielen Dank für die wertvollen Tipps, ich werde Ihre Ratschläge befolgen!

HH

Ich glaube ehrlichgesagt, hier versuchen verschiedene Leute, die Konkurrenz schlechtzumachen. Gutachter wird man nicht einfach so sondern muß dafür ein abgeschlossenes Studium haben, sonst darf man sich nicht so nennen. Geh am besten einfach mal auf http://www.immobilienscout24.de/de/immobilienbewertu… und lass dir dort von ein paar ein Angebot machen. Dabei kannst du sie ja nach ihrer Qualifikation fragen. EIns was hier gesagt wurde stimmt allerdings, keine Bewertung wird 100% Deckungsgleich mit der anderen sein, das liegt in der Natur der Sache.